SPÖ-Stiftung: Prozess in Graz sechs Tagen vor Wahl
VP will Zeugenaussage des Landeshauptmannes bei erster Tagsatzung. SP rechnet mit Einstellung des Verfahrens.

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Sechs Tage vor der Wahl geht die Stiftungs-Causa in die nächste Runde: Im Zivilrechtsverfahren Specht gegen Rinner wurde die erste Tagsatzung für den 20. September anberaumt.
ÖVP und SPÖ gehen mit unterschiedlichen Erwartungen in den politischen Herbst: "Die Zeit des Schweigens und der Gelassenheit ist für Franz Voves vorbei", meint ÖVP-Geschäftsführer Bernhard Rinner. Bei einer Pressekonferenz kündigte er gestern an, sein Anwalt habe beantragt, gleich in dieser ersten Sitzung den Landeshauptmann als Zeugen zu laden. Außerdem beantragte man die Vorlage sämtlicher Buchungsunterlagen.
Die Klage wurde von SP-Anwalt Leopold Specht eingebracht. Konkret geht es um die Aussage Rinners gegenüber Medien, die Verschiebung des Stiftungsvermögens habe der SPÖ Wahlkampfmittel gesichert und der Verdacht der Steuerhinterziehung sei nicht ausgeräumt.
Specht hatte auch eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch vom Höchstgericht abgewiesen wurde. Diesen Vorlauf mit Aussagen von Specht und von einer Mitarbeiterin der Steuerberatungskanzlei Deloitte, die das Stiftungskonstrukt im Auftrag der SPÖ prüfte, ist für Rinner-Anwalt Michael Pacher Argument für die doch eher ungewöhnliche Ladung eines Zeugen schon in der ersten Sitzung. Mit drei Fragen an Voves wäre die Sache klar und das Verfahren entscheidungsreif, so Pacher.
Interessanter Hinweis: Dadurch, dass das Gericht bereits festgestellt habe, dass es nicht um Ehrenbeleidigung, sondern um Kreditschädigung gehe, liegt die Beweislast nicht bei Rinner, sondern beim Kläger, also Specht.
Im Umfeld von SPÖ-Chef Franz Voves legt man immer noch jene Gelassenheit an den Tag, die Rinner ärgert. Der OGH-Entscheid im Vorverfahren habe schließlich zum Inhalt, dass nicht Specht, sondern Voves eine derartige Klage einbringen müsste. Das Verfahren dürfte daher bei der ersten Sitzung schon eingestellt werden.
















