Debatte um Verbot von Exoten in Privathaushalten
Der steirische Landesrat Johann Seitinger könnte sich ein Verbot von Exoten in Privathaushalten vorstellen. Mit einer Änderung des Landessicherheitsgesetzes könnte die Haltung unterbunden werden.

Foto © APIn privaten Wohn- und Kellerräumen könnte die Haltung von Exoten verboten werden
Während sich die in Graz ausgerissene Boa Constrictor "Amanda" bis Mittwoch noch immer nicht blicken hat lassen, setzt sich nun nach dem Tierschutzverein "Vier Pfoten" auch Landesrat Johann Seitinger (V) für ein Verbot von Exoten in steirischen Privathaushalten ein. Dazu müsste das Landessicherheitsgesetz geändert werden, denn nach diesem werde die Bewilligung zu Haltung dieser Tiere ausgestellt.
Artgerechte Haltung oft nicht möglich
"Es zeigt sich, dass private Tierhalter häufig nicht in der Lage sind, eine artgerechte, sichere Verwahrung dieser Tiere zu gewährleisten", so Seitinger. Er nannte auch das Risiko für die Einsatzkräfte bei der Suche nach derartigen Tieren, aber auch fehlende geeignete Heimplätze sowie Gefahr für andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie etwa Brandsachverständiger als Gründe für seine Forderung. Außerdem sei es Nachbarn nicht zuzumuten, beim Entkommen der gefährlichen Tiere in ständiger Angst leben zu müssen.
Die Haltung in fachgerechten Einrichtungen mit besonders geschultem Personal will Seitinger jedoch nicht verbieten - sehr wohl aber in privaten Wohn- und Kellerräumen. Da für den Besitz von Exoten nicht nur das Bundestierschutzgesetz gilt, sondern in der Steiermark auch die Bewilligung nach dem Landessicherheitsgesetz nötig ist, müsse Landeshauptmann Franz Voves (S) initiativ werden.
Gesprächsbereitschaft
Aus dem Büro des Landeshauptmanns wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert: "Es würde allerdings zu kurz greifen, nur über das Landessicherheitsgesetz eine Lösung zu suchen. Es bedarf vielmehr im Interesse des Tierschutzes, auch einer Regelung über den Import und Handel mit exotischen Tieren - unabhängig von ihrer Gefährlichkeit. Solche Regelungen gehen aber über die Möglichkeiten des Landessicherheitsgesetzes hinaus", hieß es auf APA-Anfrage.
In punkto Kontrollen gab Seitinger zu bedenken, dass das Bundestierschutzgesetz zwar eine Meldung dieser Exoten vorsehe, jedoch keine ständigen Kontrollen - außer im Verdachtsfall. Der steirische BZÖ-Chef Gerald Grosz suchte die Hauptschuld für das "Chaos im Tierschutzbereich" bei Seitinger, zeigte sich aber einer Meinung mit ihm in Sachen Verbot nicht artgerechter Haltung von exotischen Wildtieren.
In der Siedlung in Graz-Liebenau, wo die Würgeschlange am Sonntag aus einer Wohnung ausgebüxt war, kehrte unterdessen wieder Normalität ein: Die Buben und Mädchen des benachbarten Kindergartens durften am Mittwoch bereits wieder im Garten spielen.

















