Rosenkranz-Nachspiel: "Störenfriede" angezeigt
Ermittlungen gegen Jugendliche Anti-FPÖ-Sprechchorrufer landen nun beim Staatsanwalt.

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GRAZ. Mit lautstarken Sprechchören hatten etwa 100 jugendliche Demonstranten am 17. April auf dem Grazer Hauptplatz versucht, eine FPÖ-Veranstaltung mit Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz "zu stören". Für einen von ihnen hatte das am 22. Mai, als Jugendliche in Knittelfeld gegen den dort abgehaltenen "Burschentag" demonstrierten, ein Nachspiel: Aus Graz angerückte Polizisten forderten den jungen Mann auf, sie zu begleiten. Er habe in Graz ein Gerichtsdelikt, nämlich die "Störung einer Versammlung", begangen. Andere Demonstranten verhinderten aber die "Festnahme", indem sie um den Mann einen Kreis bildeten - die Polizei zog ab.
Zwischenzeitlich wird wegen der Rosenkranzdemo in Graz gegen fünf Demonstranten ermittelt, weiß Aktivistin Ines Aftenberger. Sie wurden zur Vernehmung und weiteren "erkennungsdienstlichen Behandlung" - sprich zu Anfertigung von Fotos, Fingerabdrücken, DNA-Proben - geladen. Aftenberger: "Man will Leute wegen des demokratischen Demonstrationsrechtes vor Gericht stellen."
Rechtsanwältin Susanne Ecker, die die Demonstranten vertritt, kritisiert das Vorgehen der Polizei. Erkennungsdienstliche Behandlung sei hier "völlig überzogen". Ecker: "Diese Ermittlungen in Bausch und Bogen sind ein Stellvertreterkrieg. Da will man Störer loswerden."
Gerhard Lecker, Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung in Graz, beruft sich dabei auf das Gerichtsdelikt "Versammlungsstörung". Doch das Landespolizeikommando hat die Ermittlungen mittlerweile gestoppt. Oberst Benno Kleinferchner: "Wir lassen jetzt von der Staatsanwaltschaft prüfen, ob das Verhalten der Demonstranten wie Schreien und Rufen im Sprechchor das Stören einer Versammlung ist." Bisher sei das noch nie ausjudiziert worden, daher wollte man nicht weiter ermitteln, wenn da "strafrechtlich nix dran war", so Kleinferchner.
HELMUT BAST



















