Mutter von HIV-infiziertem Kind am Dienstag in Graz vor Gericht
Die Angeklagte, die ihr Kind nicht behandeln lassen wollte, muss sich wegen Körperverletzung und Gefährdung durch übertragbare Krankheiten verantworten. Ihr Mann, der zunächst als Beitragstäter mitangeklagt war, ist vor kurzem gestorben.

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Eine Steirerin, die Ende vorigen Jahres für Aufsehen gesorgt hat, weil sie ihr HIV-infiziertes Kind nicht behandeln lassen wollte, muss sich nächsten Dienstag (8.6.) vor Gericht verantworten. Ihr wird Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzliche Gefährdung anderer Menschen mit übertragbaren Krankheiten sowie Verleumdung vorgeworfen. Ihr Mann, der zunächst als Beitragstäter mitangeklagt war, ist vor kurzem gestorben.
Anklage
Die Angeklagte hatte bei ihrem jüngsten Kind - insgesamt hat sie vier - entgegen der Warnung der Ärzte eine Hausgeburt durchgeführt und gestillt, obwohl sie selbst HIV-infiziert ist. Außerdem hat sie dem Baby die entsprechenden Medikamente vorenthalten. Das Kind, das im Februar 2009 geboren wurde, wurde Ende Dezember ins Krankenhaus gebracht, weil es an einer Lungenentzündung litt, die nach Meinung der Ärzte auf die HIV-Infektion des kleinen Mädchens zurückzuführen war. Die Eltern des Kindes waren allerdings der Ansicht, die Krankheit sei eine "Lüge". Sie verwiesen auf den "Wunderheiler" Ryke Geerd Hamer, der bereits 1995 in Zusammenhang mit der sechsjährigen krebskranken Olivia für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Die Obsorge über die medizinische Betreuung des Kindes, dessen Eltern der Therapie nicht zustimmten, liegt bereits seit dem Sommer des Vorjahres bei der Bezirkshauptmannschaft, ebenso das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Das Mädchen wurde daher nach einem Spitalsaufenthalt Ende Jänner bei einer Pflegefamilie untergebracht. Die drei anderen Kinder gab die Mutter freiwillig zumindest vorübergehend in Pflege. Die Frau stand bereits im April vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage Details über ihre Kinder veröffentlicht hatte. Ihr Mann, der ebenfalls HIV-positiv war und dessen Krankheit damals schon ausgebrochen war, wurde in Abwesenheit zur Zahlung von 1.200 Euro verurteilt.
Der Prozess beginnt am Dienstag um 10.00 Uhr und ist für einen Tag anberaumt.

















