Alkohol am Grazer Hauptplatz: Senat hob Buße auf
Grazer war bereits 2007 angezeigt worden, weil er am Grazer Hauptplatz eine Dose Bier getrunken und "nicht konform" gekleidet gewesen sei. Bescheid wurde aufgehoben - am "Alkoholverbot" am Hauptplatz ändert das aber nichts.

Foto © Erwin ScheriauDer Bescheid hat keine Auswirkung auf das "Alkoholverbot" am Grazer Hauptplatz
Nein, dies habe keinerlei Auswirkungen auf das "Alkoholverbot" auf dem Grazer Hauptplatz, wird unisono betont: Die Rede ist von jenem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS), der kürzlich eine über einen Grazer verhängte Buße in der Höhe von 70 Euro aufhob.
Der Mann war bereits im September 2007 wegen einer mutmaßlichen "Anstandsverletzung" nach Paragraf 2 des Landes-Sicherheitsgesetzes angezeigt worden: Er hatte auf dem Podest beim Grazer Hauptplatz eine Dose Bier getrunken, zudem sei seine Kleidung "nicht konform" gewesen. Der UVS befand nun jedoch, dass das Verfahren einzustellen sei – und zwar in erster Linie wegen formaler Mängel: So habe die Exekutive den Tatort bloß mit "Graz, Westseite des Denkmalbrunnens gegenüber Nr. 4" und damit viel zu ungenau angegeben. Auch der Punkt der "nicht konformen Kleidung" wäre in Hinblick auf eine "Anstandsverletzung" zu präzisieren gewesen. Erika Zwanzger von der Grazer Magistratsdirektion betont nun, dass dieser Bescheid "mit dem Alkoholverbot nichts zu tun hat": So habe zum Zeitpunkt der Anzeige dieses Verbot noch gar nicht bestanden.
















