Wahlkampfmonitoring dürfte nicht kommen
Kein positives Ergebnis haben Verhandlungen über ein Wahlkampfmonitoring im Hinblick auf einen menschenrechtskonformen Landtagswahlkampf gebracht. Von der Landesregierung kam keine Auftrag dazu.

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Zwar sei der Grundtenor "durchgängig positiv und wertschätzend" gewesen, niemand habe sich aber zu einer Beauftragung durchringen können, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des Grazer Menschenrechtsbeirates.
ÖVP und SPÖ haben sinngemäß mitgeteilt, dass das Projekt von allen bzw. zumindest von den im Landtag vertretenen Parteien mitgetragen werden müsse. "Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar", erklärte der Vorsitzende des Beirates, Wolfgang Benedek, und verwies auf das Monitoring beim Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008. Dieses habe zwar insgesamt eine positive Resonanz erfahren, FPÖ und BZÖ hätten sich dem Prozess aber widersetzt. Die Akteure der Arbeitsgruppe seien u.a. als "Meinungsterroristen" und "Tugendfaschisten" verunglimpft worden. "Den Auftrag zur Durchführung des Monitorings von diesen beiden Parteien abhängig zu machen, ist somit gleichbedeutend damit, das Monitoring politisch versenken zu wollen", so Benedek.
Noch kleine Hoffnung
Zwar bestünde noch eine kleine Hoffnung, dass Landesregierung bzw. Präsidialkonferenz des Landtags einlenkten, man gehe aber nicht davon aus, meinte der Sprecher. Unabhängig davon bietet die Arbeitsgruppe Medien und Werbefirmen an, Wahlkampfsujets vor Veröffentlichung gegen Kostenersatz auf allfällige menschenrechtliche Unvereinbarkeiten zu prüfen.













