Gericht erlaubt mediale "Enthüllungen" über Haider
Das Oberlandesgericht Graz hob ein Verbot auf, über das Privatleben Jörg Haiders zu schreiben. Als Person des öffentlichen Lebens bestehe "auch nach seinem Tod noch heftiges mediales Interesse".

Foto © APAEine endgültige Entscheidung über die Berichterstattung zum Privatleben Haiders wird wohl erst der Oberste Gerichtshof treffen
Das Grazer Oberlandesgericht hat mediale "Enthüllungen" über das Privatleben des tödlich verunglückten Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider erlaubt. Wie der "Standard" (Donnerstag-Ausgabe) berichtet, dürfen das Schweizer Boulevardblatt "Blick" und "Spiegel Online" über die Privatsphäre des ehemaligen BZÖ-Politikers schreiben. Das Oberlandesgericht Wien hat hingegen in einem anderen Verfahren Berichte per einstweiliger Verfügung untersagt, die ein "Bild"-Interview mit privatem Inhalt zitierten.
Die Witwe des ehemaligen Kärntner Landeshauptmannes, Claudia Haider, hat neben "Bild" etwa gegen "Blick", "Spiegel Online", "Österreich", "News" und deren Onlinedienste einstweilige Verfügungen beantragt. Sie hatten ausführlich aus einem Interview des deutschen Boulevardblattes zitiert. Das Landesgericht Graz untersagte, darüber zu berichten. Das Grazer Oberlandesgericht war nun laut "Standard" anderer Meinung, Haider sei "eine Person des öffentlichen Lebens" gewesen. Es bestehe "auch nach seinem Tod, insbesondere wegen der konkreten Umstände seines Todes und die Zeit unmittelbar davor, noch heftiges mediales Interesse. "Blick" und "Spiegel Online" hätten darüber hinaus auch das BZÖ bzw. Claudia Haider zu Wort kommen lassen.
Eine endgültige Entscheidung über die Berichterstattung zum Privatleben Haiders wird wohl erst der Oberste Gerichtshof treffen.

















