Steirer starb nach Rangelei: Türsteher freigesprochen
Oststeirer stürzte nach einem Streit mit einem Türsteher. Dabei erlitt er eine tödliche Hirnschwellung. Der Türsteher gab an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto © APA/SujetDer Türsteher wurde freigesprochen - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Eine Auseinandersetzung mit dem Türsteher einer oststeirischen Diskothek hat für einen 34-jährigen Besucher tödlich geendet: Er stieß den Security-Mann an, dieser stieß zurück, und der Gast stürzte zu Boden. Dabei fiel er so unglücklich, dass er drei Tage später an einer Hirnschwellung starb. Der Türsteher musste sich am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Grazer Straflandesgericht verantworten, wurde jedoch freigesprochen.
"Es handelt sich um einen ganz tragischen Zwischenfall" , meinte Staatsanwältin Sandra Berzkovics gleich zu Beginn. Der 20-jährige Angeklagte war an jenem Abend im Mai 2009 als Türsteher eingeteilt gewesen, als ein alkoholisierter Gast aus dem Lokal verwiesen wurde. Zuvor hatte es mit dem Betrunkenen schon Probleme in der Diskothek gegeben. Er hatte eine Deko-Palme auf die Tanzfläche geworfen und war darauf herumgesprungen, schilderte ein Zeuge.
Notwehr
Schließlich wurde der Randalierer hinausgeworfen, soll aber draußen sofort den Türsteher angestänkert haben. Dieser reagierte zunächst nicht auf die Beschimpfungen. Plötzlich stieß der 34-Jährige seinem Kontrahenten mit dem Kopf gegen die Stirn. "Ich habe mich bedroht gefühlt und ihn weggestoßen", schilderte der Angeklagte. Der Alkoholisierte machte ein paar Schritte nach hinten und stürzte dann auf die Straße. Obwohl äußerlich nur eine kleine Verletzung sichtbar war, starb er drei Tage später im Krankenhaus.
Richterin Gudrun Schmitt glaubte dem Beschuldigten, dass es sich bei dem Stoß um Notwehr gehandelt hatte. Auch zwei Kollegen und ein Polizist hatten die Beule am Kopf des Security-Mannes gesehen. "Jemanden wegstoßen ist die mildeste Form der Notwehr", so die Richterin, die den Angeklagten frei sprach. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
















