Kampuschs Vater blitzt mit Berufung ab
Urteil wegen Nötigung gegen Ernst H. bleibt aufrecht. Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen H. Kampuschs Vater wurde zu 480 Euro teilbedingter Strafe verurteilt.

Foto © KLZ DIGITAL/ScheriauGroßes Medieninteresse: Ludwig Koch im Gerichtssaal
Im Fall Kampusch wurde am Dienstag im Oberlandesgericht Graz an einer Nebenfront, aber unter großem Medieninteresse, gekämpft. Ludwig Koch (54), Vater der entführten Natascha Kampusch, bekämpfte seine Verurteilung wegen Nötigung. Am Rande einer Bezirksgerichtsverhandlung in Gleisdorf hatte Koch versucht, jenen Ernst H., gegen den jetzt der Grazer Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher Ermittlungen eingeleitet hat, zu einem Gespräch über die Entführung seiner Tochter zu zwingen. Er versetzte ihm einen Stoß und hielt ihn fest.
Das Erstgericht verurteilte Koch daraufhin im Mai zu zwei Monaten bedingter Haft. "Was ich getan habe, habe ich für meine Tochter und alle Kinder getan. Als Vater spürt man, der Mann hat Schuld", erklärte Koch am Dienstag.
Der Senat verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde, sprach aber statt einer Haft- eine Geldstrafe aus: 240 Euro, weitere 240 werden bedingt nachgesehen. "Ich nehme das gern an im Wissen, dass der Oberstaatsanwalt meiner Meinung ist", sagte Koch.
Die Ermittlungen im Fall Kampusch laufen auf Hochtouren. Kriminalisten interessieren sich vor allem für die letzten drei Stunden, die Wolfgang Priklopil und Ernst H. zusammen waren, bevor der Entführer von einem Zug überrollt wurde.
Aber auch in Deutschland laufen die Ermittlungen, nachdem zwei Zeugen behaupteten, im Besitz von Beweismaterial zu sein. Allerdings: Die Namen der beiden Zeugen sind bereits aktenkundig, Beweismaterial haben sie bisher keines vorgelegt. Deshalb gab es in Deutschland Hausdurchsuchungen.
Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher teilte dazu am Dienstag mit: Es seien größere Mengen an Unterlagen - auch Datenträger - sichergestellt worden. Die Auswertung werde noch längere Zeit in Anspruch nehmen.




















