Mordverdächtiger Lehrer bei vollen Bezügen in Haft
Seit einer Woche sitzt ein 55-jähriger Grazer AHS-Lehrer in Untersuchungshaft. Seither ist er auch vom Dienst suspendiert.

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Das Beamtendienstrechtsgesetz sichert dem 55-jährigen AHS-Lehrer auch in der Untersuchungshaft das Einkommen. Mit Verhängung der U-Haft trat zwar automatisch auch die Suspendierung in Kraft. Als nächstes muss die Disziplinarkommission die Suspendierung per Bescheid verhängen.
Dann erst wird das Bruttogehalt des Lehrers um ein Drittel gekürzt. Die verbleibenden zwei Drittel bekommt er so lange, bis das Urteil rechtskräftig ist und die Disziplinarkommission weitere Maßnahmen trifft.
Bei einem Schuldspruch und der Verhängung einer Haftstrafe über ein Jahr hinaus ist bei einem Beamten die Entlassung obligatorisch. Das gilt auch für den verhafteten AHS-Lehrer. Er braucht aber keinen Cent zurückbezahlen. Dasselbe trifft auch zu, wenn der Betroffene in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird.
Wird er freigesprochen, muss er wieder eingestellt werden. Die Kürzung bekommt er nachbezahlt. Allerdings: Die Schulbehörde kann ihn zum Amtsarzt schicken und prüfen lassen, ob er diensttauglich ist.
Diese Vorzüge gelten für Staatsbürger, die keinen Beamtenstatus haben, nicht. Arbeitsrechtler Franz Marhold: Bei einem Privat-Beschäftigten sei schon die Verhängung der Untersuchungshaft ein Entlassungsgrund. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die betroffene Person unschuldig in Haft war, müsse dieser nicht wieder eingestellt werden.
Übrigens: Der unter Mordverdacht stehende Lehrer spricht perfekt Türkisch. Er hatte die Sprache gelernt, weil er für jene Glaubensgemeinschaft, der er angehört, im Raum Graz Türken anwerben sollte. Einer von ihnen war Abdurrahim P., der den Lehrer nun schwer belastet.
















