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Zuletzt aktualisiert: 28.10.2009 um 18:11 Uhr

Nazi im Internet und auf der Haut

Der 17-jährige Schüler stellte Hitlerbilder ins Internet, daneben tapezierte er sein Zimmer mit einschlägigen Bildern. Dar Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto © APA/Sujet

Ihnen sollte man einen Orden verleihen", sagt Richter Raimund Frei zu dem jungen Mann im Zeugenstand. Er hat das Treiben eines ehemaligen Mitschülers aufgedeckt. Der 17-Jährige verbreitete nationalsozialistisches Gedankengut im Internet, hortete NS-Symbole in seinem Zimmer und ließ sich seine Gesinnung sogar mehrfach auf die Haut tätowieren.

Das Verbrechen der Wiederbetätigung wird vor Geschworenen verhandelt. "Ewiggestrige gibt es überall. Aber sie werden weniger, und Sie gehören einer aussterbenden Gruppe an", sagt Vorsitzender Frei. - "Jetzt nicht mehr", entgegnet der Angeklagte und bemüht sich, als geläutert dazustehen. So ganz glaubt ihm das Gericht den Gesinnungswandel aber nicht. "Bei den Ermittlungen habe ich Sie anders erlebt", wirft Staatsanwältin Cornelia Koller ein. "Damals sagten Sie, dass Sie im Nationalsozialismus viel Positives sehen."

Bereits in der Hauptschule begann sich der Jugendliche für die Neonazi-Szene zu interessieren. In Rottenmann, wo er aufwuchs, verkehrte er in einschlägigen Kreisen. Daraufhin zogen die verzweifelten Eltern mit ihrem Sohn in die Südsteiermark, doch nichts änderte sich. "Seine Sprüche und seine Musik waren auffällig. Aber bei den Fotos im Internet habe ich mir gedacht, das ist nicht mehr lustig", schilderte der frühere Mitschüler. Er meldete es einem Lehrer, die Schule schaltete die Polizei ein.

"Ich habe meine Meinung geändert", wiederholt der 17-Jährige. Im nächsten Jahr wolle er seine Ausbildung abschließen, danach zum Bundesheer, sagt er. "Ihnen würde ein Zivildienst gut tun", meint der Richter. - "Nein, das Bundesheer ist super."

Ein Geschworener fragt: "Wollen Sie ihre Tätowierungen entfernen lassen?" - "Wenn ich es mir leisten kann, ja." - Richter Frei: "Ganz wird das nicht gehen. Zumindest einen Schatten wird man immer sehen. Damit sind Sie jetzt gestraft."

Der Schuldspruch fällt einstimmig aus. Das Urteil, zwölf Monate bedingte Haft und ein Bewährungshelfer, ist noch nicht rechtskräftig. Aber "wir werden es aller Wahrscheinlichkeit nach annehmen", sagt der Verteidiger.

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