Ruhe in Unfrieden: Exhumierung sorgt für "Familienkrieg"
Witwe ließ Leichnam ihrer "Vorgängerin" aus dem Grab ihres Mannes exhumieren und einäschern. Die Tochter der Exhumierten hat sie vorher nicht informiert. Diese schaltet nun den Staatsanwalt ein.

Foto © APA/Sujet
Die familiäre Situation ist verzwickt, die Verhältnisse wohl frostig. Aber was sich vor dem Hintergrund dieses vergifteten Klimas in den letzten Wochen an Pietätlosigkeit abgespielt hat, macht die 37-jährige Oststeirerin fassungslos. Ohne ihr Einverständnis, ja sogar ohne ihr Wissen ist der Leichnam ihrer Mutter, der seit 2005 auf einem kirchlichen Friedhof im Bezirk Fürstenfeld beigesetzt war exhumiert, nach Graz überstellt und eingeäschert worden: "Ich kann meinen beiden Söhnen gar nicht sagen, dass ihre Oma nicht mehr dort liegt. Dabei wollten wir zu Allerheiligen das Grab besuchten und der Toten gedenken."
Die Vorgeschichte: Ihre Mutter starb im Jahr 2005 und wurde im Familiengrab ihres Lebensgefährten bestattet. Dieser fand danach eine andere Frau und heiratete sie. Heuer im Juli verstarb der Oststeirer und folgte seiner ehemaligen Lebensgefährtin ins Familiengrab.
Witwe trug Kosten
Seine Witwe aber wollte nicht hinnehmen, dass die beiden in einem Grab liegen. Wenn schon, gehöre sie in das Grab ihres ehemaligen Ehemannes. Darum hab sie als Grabbesitzerin und Verfügungsberechtigte die Exhumierung veranlasst und bezahlt. Warum sie die hinterbliebene Tochter nicht eingeweiht hat? "Die hasst mich und hat schon früher gesagt, dass sie mit mir nur noch über den Anwalt redet. Wer mit mir nicht reden will, den brauch' ich nicht anrufen."
Erfahren hat die Tochter das alles vorigen Dienstag letztlich nur, weil die Familie des Verstorbenen die Witwe mit sanftem Druck dazu brachte, sie doch anzurufen: "Sie hat mir gesagt, ich könne die Urne mit der Asche meiner Mutter am Dienstag bei der Bestattung abholen. Ich weiß nicht einmal, wo die Urne jetzt gerade ist und wo wir sie beisetzen lassen sollen."
Nach diesem Schock schaltete die 37-Jährige ihren Anwalt ein. Der Jurist Michael Schnalzer prüft nun, ob nach Strafrecht die Störung der Totenruhe vorliegt und bereitet eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft vor. Im Visier sind
sowohl die Witwe als auch das ausführende Bestattungsunternehmen Taucher aus Fürstenfeld. Deren gewerberechtlicher Geschäftsführer Andreas Taucher bedauert den Fall: "Aber die Witwe hat uns versichert, sie hat alles geklärt. Dass die Tochter nicht informiert war, wussten wir nicht. Rechtlich sei aber alles einwandfrei, betonen Witwe und Bestattungsunternehmen.
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STÖRUNG DER TOTENRUHE
Exhumierung: Für eine Umbettung braucht es die Bewilligung der Gemeinde, in der der Friedhof liegt. Diese liegt laut Bürgermeister im konkreten Fall nicht vor. Informiert worden sind laut der Witwe Polizei, Pfarre sowie Bezirkshauptmannschaft. Wer einem Verfügungsberechtigten einen Leichnam entzieht, stört die Totenruhe. Darauf stehen bis zu sechs Monate Haft.
















