Einbrüche in Kirchen: Steirer vor Gericht
Spielsüchtiger war ein regelmäßiger Kirchgänger - allerdings nachts und als Einbrecher.

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Zielsicher führt der Hauptangeklagte die zwei Beamten, die ihn vorführen, in den richtigen Saal. Er ist ein Profi. Er kennt sich aus. 28 Vorstrafen hat er mit seinen 49 Jahren auf dem Buckel.
Prozess
"Fünf Tage. Was sagt Ihnen das?", wird er vom Vorsitzenden Richter Günter Sprinzel gefragt. Das überrascht selbst ihn. Also: Fünf Tage nach seiner letzten Haftentlassung ging er wieder einbrechen. Das heißt, seine Lebensgefährtin (29) führte ihn mit ihrem Moped. Deshalb sitzt sie auch neben ihm auf der Anklagebank, wo er ihr verliebte Blicke zuwirft. Von 2. Juni bis 1. August hat das Pärchen 18 mal eingebrochen - in Pfarrämter, Kirchen, Kapellen, eine Arztpraxis und in Autos zwischen Frauental und Anger. Mehr als 3000 Euro wurden aus Opferstöcken und Handkassen erbeutet und an Automaten der Spielsucht geopfert - bis auf einen kleinen Rest. Zum Leben braucht man ja auch etwas.
Wie viel Geld er während der letzten Haft gespart habe, will der Richter wissen. Abzüglich einer Polizeistrafe waren es rund 400 Euro. "Und?" - "Und auf d' Nocht bin i scho' wieder beim Automaten g'hängt." Wie lange er denn schon spielsüchtig sei, fragt ihn Erster Staatsanwalt Ewald Hörzer. "Die letzten vier, fünf Mal bin i scho' deswegen ei'g'fohren." Allein, die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Erklärung, aber keine Entschuldigung. Die Komplizin ist mit nur einer Vorstrafe nahezu unbelastet. Sie bekommt 15 Monate bedingt. Das Kind, das sie von ihrem Beifahrer erwartet, wird sie in Freiheit bekommen.
Ihm dagegen drohen theoretisch bis zu 15 Jahre Haft. "Drei Jahre sind das Äußerste, was wir für Sie tun können", versichert ihm der Richter. - "Trotzdem Berufung!" - "Ja, ja, ist mir auch recht." Nach Beratung mit seinem Anwalt nimmt er doch lieber drei Tage Bedenkzeit. Er kennt sich aus.













