Bessere Absicherung für Florianis soll kommen
Ehrenamtliche bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen Anspruch auf Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungen im Einsatzfall bekommen. Land Steiermark will nun beim Bund Druck machen.

Foto © Erwin Scheriau50.000 ehrenamtliche Feuerwehrmänner und -frauen gibt es in der Steiermark
Ein altes Thema, das heuer wieder durch viele Hochwassereinsätze im Sommer neue Brisanz erfahren hat, greift der steirische Landtag auf: Die rund 50.000 Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlung im Einsatzfall erhalten. Zuständig dafür - wie auch für Steuererleichterungen - ist allerdings der Bund, auf den nun von Länderseite Druck gemacht werden soll, hieß es vom SPÖ-Klub am Dienstag.
Bundesregierung und Nationalrat am Zug
Der Beschluss, der voraussichtlich am 20. Oktober einstimmig gefasst wird, trifft nur in einem Bereich auf Landeskompetenzen, nämlich bei der Bereitstellung von Sonderurlaubskontingente für Landesbedienstete, die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren sind, für Übungen, Schulungen und Einsätze. Alle anderen Forderungen sind an die Bundesregierung bzw. den Nationalrat adressiert. Dazu gehören der generelle Anspruch auf Dienst- und Arbeitsfreistellung bei gleichzeitiger Entgeltfortzahlung im Einsatzfall, die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Feuerwehren für Private und Firmen und die Abschaffung der Umsatzsteuerpflicht für die Beschaffung von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstung.

















