Arbeiter mit Gerüst abgestürzt: "Hängebühne war Pfusch"
Prozess nach Baustellenunfall in Graz mit fünf Verletzten. Selbstgebaute Arbeitsplattform war in die Tiefe gekracht. Daran will keiner schuld sein. Da weitere Zeugen gehört werden müssen, wurde der Prozess vertagt.

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Fünf Männer wurden Anfang April zum Teil schwer verletzt, als auf einer Silo-Baustelle in Graz-Reininghaus eine bewegliche Arbeitsbühne sieben Meter in die Tiefe krachte. Eines der Opfer kann sich heute noch immer nur auf Krücken fortbewegen. Am Mittwoch mussten sich deshalb der Projektleiter und der Bauleiter der ausführenden Firma aus Salzburg vor Richter Gernot Patzak verantworten.
Hängebühne
"Diese Hängebühne war ein Pfusch sondergleichen", moniert der Staatsanwalt. Gebaut hat sie ein Polier der Firma, ein gelernter Zimmerer, in Eigenregie. Laut Gutachter war das Seil zu gering dimensioniert, die Winde nicht für den Personentransport zugelassen, es fehlte eine Fangvorrichtung. Die gesamte Konstruktion sei nie von einem Spezialisten abgenommen worden.
Außerdem wurde die zulässige Maximalbelastung um gleich 700 Kilo überschritten, als bei der Begutachtung der Innenwände des 50-Meter-Silos durch fünf Baustellenverantwortliche das Seil riss. "Die Abnahme hätte eigentlich mit dem Krankorb geschehen sollen. Die Hebebühne war primär für den Materialtransport konzipiert", rechtfertigt sich der Projektleiter. Er bekennt sich wie sein Kollege nicht schuldig. Denn die späteren Opfer hätten es verabsäumt, sich auf der Arbeitsplattform mit den (vier) vorhanden Gurten am Seil zu sichern. Zumindest die eigenen Mitarbeiter seien dahingehend eingewiesen worden. "Was ist denn das für ein Rechtsempfinden?", entfährt es da Richter Gernot Patzak. Die Verhandlung wurde vertagt, einige Zeugen waren verhindert.














