87-Jähriger Handtasche geraubt: 30 Monate Haft
Steirer wurde nach der Tat von zwei Arbeitern überwältigt. Bei dem Überfall wurde das Opfer verletzt, als die Frau gegen einen Zaun fiel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto © APADie 87-jährige Dame hatte sich bei dem Raum verletzt
Dummheit!" Der Angeklagte sucht eine Erklärung, zeigt so etwas wie Einsicht und sogar Spurenelemente von Reue. Im August hat der 24 Jahre alte Obersteirer eine 87 Jahre alte Frau in Graz beraubt. "Naja, Dummheit", wendet Richter Karl Buchgraber ein. "Immerhin sind Sie dreimal einschlägig vorbestraft."
Warum der Überfall? Der Arbeitslose hatte kein Geld mehr für eine Rückfahrkarte. Die Fahrt nach Graz hatte ihm noch ein Freund finanziert. Die Getränke waren auch frei. Aber wie heimkommen, zumal man schon auf dem Weg Richtung Bahnhof ist?
"Dann hat man also kein Geld und überlegt sich: Überfalle ich eine Frau", vermutet der Richter. - "Ja."
Räuber rutschte bei Fluchtversuch aus
Schwarzfahren war offenbar keine Option, obwohl Staatsanwalt Wolfgang Fauland im Nachhinein zu bedenken gibt: "Wegen Schwarzfahrens landet man wenigstens nicht vor dem Schöffengericht." Schulterzucken.
Das gebrechliche Opfer schleppt sich in den Saal. Die 87-Jährige erzählt von den (leichten) Verletzungen, die sie erlitt, als sie umfiel, weil der Räuber ihr die Tasche mit 293 Euro entriss. Schmerzensgeld will sie zunächst keines, lässt sich vom Richter aber auf 500 Euro hinaufhandeln. "Soll er Ihnen ruhig was zahlen, wenn er einmal etwas verdient."
Die Flucht des Räubers endete nach 50 Metern, weil er ausrutschte. Zwei Spengler, die sonst Bleche biegen, bogen ihn auf dem Gehsteig nieder, bis die Polizei kam.
Wenn ich etwas nicht leiden kann", resümiert der Staatsanwalt, "dann ist es ein Überfall auf eine kleine, alte, gebrechliche Frau." - "Es war ein Dummheit", beharrt der Angeklagte. - "Nein, nein, das ist schon mehr als Dummheit." Jedenfalls ist es dem Schöffensenat 30 Monate Haft wert, was der Angeklagte annimmt.
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