Polit-Streit um "Anleitung zur Abtreibung"
Aufschrei von VP und FP gegen neue Broschüre zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Edlinger hält trotz Kritik an Broschüre fest: "Frauen haben Recht auf wertfreie Information".

Foto © APAAbtreibungs-Broschüre wird zum Polit-Thema
Dass die Broschüre provozieren würde, damit hat Frauenstadträtin Elke Edlinger gerechnet. Dass der Widerstand aber so massiv ausfallen würde, überrascht selbst sie. Von "Volkszertreter statt Volksvertreter" ist da die Rede, das Ganze sei eine "Anleitung zur Abtreibung".
Grund für die politische Aufregung: Auf 48 Seiten wird in der neuen städtischen Broschüre "ungewollt schwanger" kompakte Information rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch präsentiert. Der Auftrag dazu kam von SP-Stadträtin Edlinger.
ÖVP-Familiensprecherin Sissi Potzinger kritisiert die Broschüre scharf. "Das ist eine reine Anleitung zur Abtreibung, es findet sich keine Information dazu, welche Hilfen es für die Betroffenen sonst gibt." Sie verweist auf eine Petition an den Bundesgesetzgeber, die die rechte Mehrheit im Gemeinderat im Mai beschlossen hat. Ärzte sollen verpflichtet werden, auf psychosoziale Beratungsangebote und finanzielle Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Darüber hinaus soll eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen eingeführt werden, bevor ein möglicher Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. "Wir dürfen nicht die betroffenen Mütter bestrafen, die Entscheidung kann der Frau niemand abnehmen. Aber wir müssen als Gesellschaft Verantwortung für das Leben übernehmen."
"Volkszertreter"
Aus der FPÖ kommen schärfere Töne. Nationalratsabgeordnete Susanne Winter sieht in den steirischen Sozialdemokraten keine Volksvertreter mehr, sondern "Volkszertreter". Das Info-Paket zur Abtreibung gefährdet die "Substanz unseres Volkes". Worte, die selbst für die eigene Partei zu viel sind. Die Grazer FPÖ distanziert sich von ihrer Ex-Chefin, stattdessen kritisiert FP-Gemeinderätin Ingrid Benedik die "einseitige Behandlung des Themas. Unsere zentrale Aufgabe muss die Schaffung von kinderfreundlichen Bedingungen sein."
Edlinger hält trotz Kritik an der Broschüre fest: "Das zeigt ja nur, wie tabuisiert dieses Thema nach wie vor ist. Frauen haben das Recht auf wertfreie Information. Und die bekommen sie mit unserer Broschüre."
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Fristenlösung
1975 trat die Fristenlösung in Kraft. Seit damals ist der Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Woche nach Einnistung der befruchteten Eizelle straffrei.
Danach können nur bei ernster Gefahr für Mutter oder Kind Abtreibungen durchgeführt werden.

















