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Zuletzt aktualisiert: 26.07.2009 um 05:33 UhrKommentare

137 Euro Strafe für Kinderwagen im Stiegenhaus

Weil hochschwangere Alleinerzieherin aus Graz den Kinderwagen im Stiegenhaus abstellte, brummte ihr die Behörde eine saftige Strafe auf.

Doris Perner mit ihren Kindern

Foto © LeodolterDoris Perner mit ihren Kindern

Doris Perner versteht die Welt nicht mehr. Weil sie ihren Kinderwagen im Stiegenhaus eines Grazer Mehrparteienhauses abgestellt hatte, bekam sie letzten Oktober eine 100-Euro-Strafe von der Grazer Bau- und Anlagenbehörde aufgebrummt. Grund: die feuerpolizeiliche Bestimmung, nach der Stiegenhäuser freizuhalten sind.

"Jemand hat mich angezeigt. Aber ich habe noch nie gehört, dass deswegen jemand abgestraft worden ist. Kinderfreundlich ist das nicht", ist Perner erzürnt. "Ich war zu dem Zeitpunkt hochschwanger und Alleinerzieherin. Mein erster Sohn Leonhard zwei Jahre alt. Den Kinderwagen konnte ich nicht in die Wohnung im ditten Stock tragen. Und der Keller war so feucht, dass mir schon ein Kinderwagen verschimmelt ist", schildert die Mutter. Und ins kalte Freie wollte sie den Kinderwagen nicht stellen.

Inzwischen ist Perner aus der Wohnung ausgezogen, Leonhard drei und Klaus, mit dem sie zur "Strafzeit" hochschwanger war, acht Monate alt, doch die Strafe für den verbotenerweise abgestellten Kinderwagen hängt ihr jetzt noch immer nach.

"Ich habe diese kinderfeindliche Strafe einfach nicht eingesehen und nicht bezahlt", sagt Perner. Inzwischen ist das "Delikt Kinderwagen im Stiegenhaus" bei Gericht gelandet, wo jetzt zusätzliche Exekutionskosten von 37 Euro anfallen. "Ich habe mich an das Büro von Familienstadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg gewandt, damit diese absurde Strafe abgewendet wird. Dort sagte man mir nur, dass man nichts mehr machen kann", so Perner.

In den Büros von Eisel-Eiselsberg als auch Bürgermeister Siegfried Nagl, der für die Bau- und Anlagenbehörde zuständig ist, betont man, dass gegen einen rechtskräftigen Bescheid nichts mehr unternommen werden kann. Nagls Sprecher Thomas Rajakovics: "Die Mutter hätte früher kommen sollen, dann hätte man das anders lösen können." Liege finanzielle Härte vor, werde man helfen. Und wohin mit dem Kinderwagen? Rajakovics: "In eine kindergerechte Wohnung ziehen oder fürs Freie einen wetterfester Überzug besorgen."

HELMUT BAST

Feuerpolizeiliche Bestimmung

Fluchtweg: Stiegenhäuser gelten generell innerhalb von Gebäuden auch als Fluchtwege und sind nach Paragraf 26 Feuerpolizeigesetz "ständig freizuhalten". Ebenso Zugänge, Zufahrten und Durchfahrten.

Im Büro der Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr hat man bisher Probleme mit Kinderwagen im Stiegenhaus kaum registriert.

Die Praxis: Walter Wiltschnigg, Verwalter der ÖWG, betont die Wichtigkeit des Brandschutzes, dessen Handhabung aber auch "Fingerspitzengefühl" verlange. Oft werde das Gesetz daher tolerant ausgelegt.

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