Steirer tötete Schwiegereltern: Prozess erneut in Graz
Steirer hatte seine beiden Schwiegereltern mittels Flüssiggas verbrannt. Der Richter hatte das Urteil ausgesetzt, nachdem die Geschworenen befunden hatten, dass es sich nur um Totschlag gehandelt habe.
Jener Prozess gegen einen Steirer, der heuer im April ohne Urteil zu Ende gegangen war, wird erneut im Grazer Straflandesgericht durchgeführt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Manfred Kammerer. Der Steirer hatte seine beiden Schwiegereltern mittels Flüssiggas verbrannt. Der Richter hatte das Urteil ausgesetzt, nachdem die Geschworenen befunden hatten, das es sich nur um Totschlag gehandelt habe.
Schwiegereltern. Der 49-jährige Oststeirer hatte bis zur Tat im Herbst vorigen Jahres seine bettlägerige Schwiegermutter (84) gepflegt und sich auch um den Schwiegervater (84) gekümmert. Mit dem alten Mann hatte es immer Streit gegeben, und so griff der Oststeirer eines Tages zur Propangasflasche. Er drehte den Verschluss auf, zündete das Gas an und richtete die Flamme auf die beiden Pensionisten. Die Frau verbrannte hilflos im Bett, der Mann konnte noch aus dem Haus laufen, setzte sich dort auf eine Bank und starb am Hitzeschock. Anschließend wollte der Beschuldigte Selbstmord begehen, doch das misslang.
Sachverständiger. Der psychiatrische Sachverständige billigte dem Angeklagten in seinem Gutachten eine Affekthandlung zu. Darauf stützte sich die Forderung des Verteidigers, der für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen Totschlags erreichen wollte. Die Geschworenen entschieden mit fünf zu drei Stimmen, dass der 49-Jährige im Affekt getötet und es sich bei der Tat um Totschlag, nicht um Mord, gehandelt hat. Der Richter nahm diese Entscheidung nicht an und setzte das Urteil aus. Die Neuauflage des Prozesses dürfte nun vermutlich im Herbst stattfinden.














