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Zuletzt aktualisiert: 06.07.2009 um 17:18 UhrKommentare

Keine Einigung auf strengere Betteleiparagrafen

SPÖ und ÖVP konten sich nicht in der Frage einigen, ob nur die Hinterleute oder auch "organisiert" Bettelnde - wie von der VP gefordert - belangt werden sollen.

Foto © KLZ DIGITAL/Scheriau

Die Verschärfung der Bettelei-Paragrafen im steirischen Landessicherheitsgesetz wird nicht wie geplant am Dienstag noch vor der Sommerpause den steirischen Landtag passieren. Im Unterausschuss konnten sich am Montag SPÖ und ÖVP nicht in der Frage einigen, ob nur die Hinterleute oder auch "organisiert" Bettelnde - wie von der VP gefordert - belangt werden sollen.

Vollziehbarkeit. Vor allem der Vollziehbarkeit der Bestimmung zum "organisierten Betteln" wurde von SPÖ-Klubchef Walter Kröpfl in Zweifel gezogen. Einig waren sich SPÖ und ÖVP hingegen in der Erweiterung des Begriffes "aufdringliches Betteln" (zusätzlich zu begleiten, nachgehen und beschimpfen soll nun auch "zugehen" verboten werden, Anm.). Zum anderen soll auch jemand, der Dritte zum Betteln veranlasst bzw. "mitführt", mit einer Verwaltungsstrafe bedacht werden, wobei dieser Personenkreis bisher auf Kinder beschränkt war und nun auf Personen mit Behinderung ausgedehnt soll.

Druck. Für die Grünen zollte LAbg. Edith Zitz der SPÖ "Respekt, dass sie dem Druck widersteht, das Landessicherheitsgesetz noch vor dem Sommer zu verschärfen." Diese Verschärfung sei "armselig", "unvollziehbar" und "fragwürdig", weil damit Behinderte ein Stück weiter aus dem öffentlichen Raum gedrängt würden. Gleichzeitig wandte sich Zitz gegen Ausbeutung und ortete hier ein Problem bei "miserablen Opferschutzbestimmungen". Die Novelle des Sicherheitsgesetzes wird nun im Unterausschuss unter Beiziehung von externen Experten weiter verhandelt.


Organiertes Betteln

Der Paragraf 3a des steirischen Landessicherheitsgesetzes regelt die Bettelei. Verboten sind aggressives Betteln und die Bettelei durch Kinder. Die ÖVP will nun organisiertes Betteln verbieten. Aggressives Betteln soll präzisiert werden: Nachgehen und Zugehen auf Personen zum Zweck des Bettelns soll untersagt werden. Der Schutz für Kinder, Kranke und Behinderte soll sichergestellt werden.

Wien und Salzburg

Das Wiener Sicherheitsgesetz ist Vorbild für die steirische ÖVP, denn darin ist die organisierte Bettelei verboten. Das Landessicherheitsgesetz in Salzburg geht einen Schritt weiter: Hier ist Betteln im öffentlichen Raum und das Bitten um Geld oder Geldwerte Sachen von Tür zu Tür ganz allgemein verboten. Betteln ist eine Verwaltungsübertretung auf die 500 Euro Strafe stehen.

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