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Zuletzt aktualisiert: 27.04.2009 um 13:49 UhrKommentare

Steirerin zündelte in Elternhaus: 25.000 Euro Schaden

Prozess in Graz: Jugendliche Steirerin zündelte in ihrem Elternhaus, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Keine Strafe.

Für die Beschuldigte geht es um viel, nämlich um den Vorwurf der Brandstiftung, dem sie sich vor einem Schöffensenat stellen muss. Im Vorjahr hat die jetzt 18-Jährige im Haus ihrer Mutter in einem Kasten Wäsche angezündet. Als es brannte, ließ sie das Feuerzeug fallen, was auch noch zu einer kleinen Explosion führte, und alarmierte die Mutter und die Feuerwehr.

Hilfeschrei. Um die Kernfrage -­ ob die Pubertierende zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war -­ entbrennt eine heiße Gutachter-Diskussion. Verzögerte Reife, ja, dazu der Unfalltod des gewalttätigen Vaters, die Mutter, von der sie sich ungerecht behandelt fühlte und und und. Das Zündeln war ein "Hilfeschrei": "Ich wollte vielleicht einen Teil Aufmerksamkeit und dass meine Mutter einmal einen Grund hat, wenn sie auf mich böse ist." Eigentlich war es bereits der dritte Hilfeschrei, das dritte Feuer, aber das erste, bei dem größerer Schaden entstand: 25.000 Euro. Und ohne Feuerwehr wäre das Haus abgebrannt. Der vom Gericht bestellte Professor Manfred Walzl kann "keine Unzurechnungsfähigkeit orten, sehr wohl aber eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit". Kollege Rainer Danzinger ist "grundlegend anderer Meinung: Es lag eine kom plexe psychische Störung zum Tatzeitpunkt vor."

Schöffensenat. Zu 95 Prozent sei sie nicht in der Lage gewesen, die möglichen Folgen ihrer Tat zu erkennen. Das ist dem Schöffensenat letztlich zu wenig. Vorsitzender Raimund Frei verkündet den Schuldspruch ­- aber nicht wegen Brandstiftung, sondern "nur" wegen schwerer Sachbeschädigung. Die Jugendliche bekommt einen Bewährungshelfer und muss ihre Psychotherapie fortsetzen. Auf eine Strafe wird aber (auf Bewährung) verzichtet. Ihr Anwalt überlegt noch, ob er das annehmen kann.

ALFRED LOBNIK

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