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Zuletzt aktualisiert: 20.04.2009 um 17:23 UhrKommentare

Prozess: Blöd schauen und Nasenbeinbrechen in der Disco

Kopfstoß in der Oststeiermark und Popcorn-Werfen in der Südsteiermark haben ein gerichtliches Nachspiel.

"Dann haben s' ang'fangen zum Heindln", schildert ein Zeuge in breitem oststeirischem Dialekt. Der beschuldigte Lehrling ist schon wegen solcher Hahnenkämpfe aufgefallen. Diesmal aber wurde eindeutig er angegriffen und hat sich nur - mit Kopfstoß - verteidigt. Der Geschädigte hat einen totalen Filmriss, null Erinnerung. "Gar nix."

Notwehrüberschreitung. Übrig bleibt eine Notwehrüberschreitung: Selbst wenn man sich verteidigt, darf man nur soviel Gewalt anwenden, wie unbedingt nötig ist. Nasenbeinbrechen war in dem Fall einen Hauch zuviel. Richter Raimund Frei schickt den Beschuldigten 80 Stunden in eine Sozialeinrichtung arbeiten.

Popcorn-Party. Zum Heindln war es auch auf einer Popcorn-Party in einer südsteirischen Disco. "Tu nicht so blöd, sonst zieh ich gleich den Feitl", soll ein 17-Jähriger seinen Unmut bekundet haben. Ein anderer hatte seine kleine Schwester (16) mit Popcorn beworfen. "Und was ist so schlimm, wenn man auf einer Popcorn-Party mit Popcorn beworfen wird?", fragt der Richter. Obwohl er selbst nie dabei war, vermutet er stark, dass deren Sinn oder Unsinn darin besteht, sich Popcorn über den Kopf zu schütten und sich damit zu bewerfen.

Disco. "Na ja", aufgehört hat er halt nicht. Und blöd geschaut. Der Rest verschwindet irgendwo im Popcorn. Feitl? Gab es keinen. Drohungen? Hat keiner gehört. Und die Einladung an den Werfer, Tage später zur Disco zu kommen, um sie nicht mehr lebend zu verlassen? Keine Ahnung. "Ich glaube das nicht", fasst der Richter zusammen. - "Es war so. Mein Bruder hat nix getan", sagt die Schwester und bricht in Tränen aus. Es ist keiner gekommen, der die Version des Bedrohten bestätigen würde, nicht einmal er selbst. Es wird also vertagt: "In drei Wochen sehen wir uns wieder." Bis dahin: nicht heindln.


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