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Zuletzt aktualisiert: 23.03.2009 um 22:39 UhrKommentare

Massive Einwände gegen "Monsterbau" neben Villa

Über 1200 Unterschriften gegen rund 75 Meter langen und bis zu 26 Meter hohen Wohnblock in Villenviertel in Geidorf.

Im Vordergrund von diesem Grundstück soll ein bis zu achtstöckiger Wohnblock aufgemauert werden

Foto © kkIm Vordergrund von diesem Grundstück soll ein bis zu achtstöckiger Wohnblock aufgemauert werden

Seit Sommer vorigen Jahres kämpft die Interessengemeinschaft (IG) Lebenswertes Geidorf vehement gegen dieses Projekt. "Wir sind keine Verhinderer, sondern wollen lediglich den villenartigen Charakter dieses Grundstückes erhalten", erklärt IG-Sprecher Walter Zednicek. Im Bauverfahren haben jetzt 58 Nachbarn über einen Anwalt Einwendungen eingebracht.

Denkmalschutz. Auf dem Grundstück im Eck Körblergasse/Rosenberggasse steht eine um das Jahr 1880 errichtete Villa, die im Vorjahr unter Denkmalschutz gestellt wurde. Im östlichen Bereich des Areals soll nun das Riesenprojekt mit 46 Wohnungen in einem lang gezogenen Block errichtet werden. "Das widerspricht eindeutig dem räumlichen Leitbild, das sich die Stadt Graz schon in den Siebzigerjahren des vorigen Jahrhunderts auferlegt hat", sagt Zednicek. Das gegenständliche Grundstück werde darin als "Villenviertel mit offener Bebauung in Gruppen, maximal viergeschoßig" ausgewiesen.

Externe Gutachten. Untermauert hat die IG ihre Bedenken mit Gutachten der renommierten Architekten und Stadtplanungsexperten Heiner Hierzegger und Erich Prödl. Beide kommen zum Schluss, dass das Projekt dem "räumlichen Leitbild" widerspricht. Prödl nimmt auch Bezug auf den Denkmalschutz: "Durch die geplante Bebauung wird die Einheit von Villa, Umfassungsmauer und Wirtschaftsgebäude zerstört."

Klimatologischer Sicht. Kritik gibt es auch aus klimatologischer Sicht. Die geschlossene Verbauung in dieser Ausrichtung unterbinde die Frischluftzufuhr in diesem Gebiet, stellt Alexander Podesser von der ZAMG in einem Gutachten fest.

Keine Stellungnahme. Dass sich die Grazer Stadtplanung heute darauf beruft, dass der dortige Gebietscharakter schon durch Großbauten vor 1970 verändert wurde, sei absurd, meint Zednicek: "Müssen Bausünden weitere nach sich ziehen?" Man habe nichts gegen eine Bebauung des Grundstückes, die sollte aber in kleineren, niedrigeren Blöcken errichtet werden. Die Stadtplanung will im laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.

HANS ANDREJ

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