Autofahrer-Protest gegen die Abzocke in Slowenien
Überhöhte und schikanöse Strafen: Heimische Exekutive und Autofahrerklubs berichten von zahlreichen Fällen.

Foto © Kleine ZeitungBesonders im Zusammenhang mit der im Sommer 2008 in Slowenien eingeführten Autobahnvignette kam es zu "unglaublichen Vorkommnissen", kritisieren Juristen des ÖAMTC
250 Euro musste der Südsteirer Karl Heinz K. dafür berappen, dass er ohne Reisepass unterwegs war. Wo? Bei unserem südlichen Nachbarn und EU-Mitglied Slowenien. Von dort häufen sich die Klagen Reisender bei Polizei und den Autofahrerklubs über die Abzocke der Behörden bei Verkehrsdelikten. Der Fall des Südsteirers ist kein Einzelschicksal.
Einem anderen Autofahrer, berichtet der ÖAMTC, wurden bei einer Kontrolle auf der Autobahn Führerschein, Zulassungsschein und der Reisepass abgenommen. Obwohl die Vignette geklebt war, behauptete der Beamte der Autobahnverwaltung aber, dass die Mautplakette erst kurz vor der Kontrolle an der Windschutzscheibe angebracht worden sei und das illegal sei. Fazit: Der Österreicher musste 150 Euro zahlen, sonst würde man ihm die Papiere nicht wieder aushändigen. Er beglich die "Strafe", obwohl der Vorwurf ungerechtfertigt gewesen sei, sagte der Betroffene. Zudem musste er ein Dokument in slowenischer Sprache unterschreiben, das er nicht verstand.
Gefühl der Abzocke. Ungerechtfertigte Strafen, das Gefühl der Abzocke und schikanöses Verhalten der Behörden waren die häufigsten Gründe, weshalb die Rechtshilfen der Autofahrerklubs im vergangenen Jahr angerufen wurden. An vorderster Stelle stehen dabei die bei Steirern und Kärntnern beliebten Urlaubsländer Slowenien und Italien.
"Unglaubliche Vorkommnissen". Besonders im Zusammenhang mit der im Sommer 2008 in Slowenien eingeführten Autobahnvignette kam es zu "unglaublichen Vorkommnissen", kritisieren Juristen des ÖAMTC. So seien Kontrollen "extra provoziert" worden, in einem Fall wurde sogar der Führerschein der Beifahrerin verlangt.
Zahlreich. Die Fälle sind mittlerweile so zahlreich, dass sogar die heimische Exekutive aufmerksam wurde und den Strafenkatalog unserer Nachbarn recherchierte (siehe Infobox). Ein drastisches Beispiel: Eine Überschreitung des Tempolimits im Ortsgebiet bis zehn km/h schlägt sich mit 80 Euro zu Buche . . . Nur wer sofort bezahlt oder innerhalb einer Frist von 17 Tagen, kann mit einem Nachlass rechnen.
Tipps für Reisende. Die Autofahrerklubs raten daher jedem Slowenienreisenden, sich vor der Fahrt eingehend zu erkundigen. Denn es dürfte beispielsweise weitgehend unbekannt sein, dass in Slowenien sogar ein Ersatzlampenset mitgeführt werden muss. Den Erfahrungen nach macht die slowenische Polizei von ihrem Recht Gebrauch, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder Dokumente bis zur Bezahlung der Strafe sicherzustellen.
Features
Die Strafen
Überschreitung im Ortsgebiet:
bis 10 km/h: 80 Euro.
11 bis 20 km/h: 250 Euro.
21 bis 30 km/h: 500 Euro.
über 30 km/h: 1000 Euro, Führerscheinentzug und Gerichtsverfahren.
Im Freiland:
bis 20 km/h: 60 Euro.
21 bis 30 km/h: 120 Euro.
31 bis 40 km/h: 240 Euro.
über 40 km/h: 380 Euro, Führerscheinentzug und Gerichtsverfahren.
Autobahnen und Autostraßen:
bis 20 km/h: 50 Euro.
21 bis 30 km/h: 100 Euro.
31 bis 40 km/h: 150 Euro.
41 bis 50 km/h: 200 Euro.
über 50 km/h: 300 Euro, Führerscheinentzug und Gerichtsverfahren.
Fehlen des Reisedokuments:
500 Euro Mindeststrafe.
Fehlen der Autobahnvignette:
300 Euro Mindeststrafe.
Alkohollimit:
0,5 Promille.
ab 0,5 bis 0,8 Promille: 450 Euro.















