Feinstaub: Klage gegen Republik ging in zweite Berufungsrunde
Grazer will Verantwortlichkeit für mögliche Gesundheitsschäden geklärt haben. Wabl schlägt Republik Vergleich vor.

Foto © APWerden die Grenzwerte bis 2011 nicht eingehalten, möchte Wabl als Entschädigung eine Woche Gratis-Öffis
Eine unerwartete Wende nahm der Feinstaub-Prozess des Grazers Christian Wabl gegen die Republik. Im Berufungsverfahren im Oberlandesgericht Graz schlug Wabl einen Vergleich vor. Sein Angebot: Er würde seinen Prozess ruhend stellen, wenn sich die Republik verpflichtet, bei Feinstaub-Überschreitungen für jeweils eine Woche kostenlose öffentliche Verkehrsmittel zu finanzieren. Gelten soll die Regelung ab 2011.
Vergleichsangebot.
Der zuständige Jurist der Finanzprokuratur reagierte zunächst ablehnend. Wabl will das Vergleichsangebot nun schriftlich einreichen. Der Grazer versucht bekanntlich, die Verantwortung der Republik für die Feinstaubbelastung gerichtlich feststellen zu lassen.
















