Häftlinge wollten in ihrer Zelle "Alk" brauen
Ungewöhnlicher Vorfall in der Justizanstalt Graz-Jakomini endete mit einer Randale: Nach dem Genuss der "Maische" gingen die vier Männer auf die Justizwachebeamten los. Einer erlitt dabei eine offene Wunde.

Foto © APJustizwachebeamten gingen in Zelle, um streitende Häftline zu trennen
War es Langeweile oder der Versuch, sich einmal wieder zu betrinken? Vier Häftlinge der Justizanstalt Graz-Jakomini, die bis dahin in einer gemeinsamen Zelle ihre Haftstrafe abbüßten, kamen jedenfalls auf eine ungewöhnliche Idee: Sie wollten selbst Alkohol herstellen. "Schnapsbrennkessel stand ihnen natürlich keiner zur Verfügung", merkt Oberst Karl Schrittwieser, stellvertretender Leiter der Justizanstalt, an. "Deshalb haben sie selbst Obst vergoren."
Strafanstalt. Das Obst, großteils Äpfel und Birnen, besorgten sie sich beim wöchentlichen Einkauf in der Strafanstalt. Mit Brot setzten sie es dann in einem Gefäß in ihrer Zelle an und ließen es vergären. "Getrunken haben sie es aber schon im halbrohen Zustand" so Schrittwieser. Was schwer wiegende Folgen hatte.
Wachebeamte verletzt. Den Häftlingen - vier Männern im "mittleren Alter", die alle schon "Häfn-Erfahrung" haben - wurde nicht nur übel. "Sie verfielen auch in einen Rauschzustand", betont der Justizanstaltsleiter-Stellvertreter. Benebelt von der Maische gerieten sie in eine Auseinandersetzung untereinander, die in eine Rauferei ausartete. Deshalb griffen die Justizwachebeamten sofort ein.
Häftlinge. Sie wollten die vier Häftlinge trennen und verlegen, sprich einzeln in Zellen unterbringen. Doch so leicht ließen die illuminierten Männer das nicht geschehen. Beim Trennungsversuch wurden auch die Justizwachebeamten attackiert, einer von ihnen sogar verletzt. "Er hat eine offene Wunde erlitten, war kurz im Krankenstand, versieht aber schon wieder seinen Dienst", so Oberst Schrittwieser. Zittern muss der Mann aber noch immer: Das Ergebnis von Heptatitis C- und HIV-Test, beim rabiaten Häftling durchgeführt, ist noch nicht da. Es gebe aber keine Hinweise dafür, dass der Häftling an einer der Krankheiten leidet. "Bei offenen Wunden werden derartige Tests routinemäßig gemacht", betont die Anstaltsleitung.
Internes Verfahren. Für die Häftlinge hat der Vorfall natürlich Konsequenzen. Ein internes Ordnungsstrafverfahren läuft, die Strafen können von einer Abmahnung über eine Geldbuße bis hin zur vierwöchigen Haft in einem separierten Raum reichen. Häufig seien derartige Verstösse, wozu für die Anstaltsleitung auch das Einschleusen von Drogen zählt, in der Strafanstalt zum Glück nicht. "Doch so etwas kann vorkommen", gibt sich Schrittwieser realistisch. "Wir sind eben kein Mädchen-Pensionat."
















