Gewerbsmäßiger Diebstahl: Junges Pärchen verurteilt
Diebisches Pärchen in Graz vor Gericht. Ein eigenes Lager wurde für das Diebsgut angemietet.

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"Herr Zeuge, stimmt das, 77.40?" fragt der Richter. "Nein, 8503." - "8503? Was ist das?" - "St. Josef, die Postleitzahl." - "Nein, die brauch' ich nicht. Ich meine die Schadenssumme." - "Ah so." - Irrtümer dieser Art sind leicht zu korrigieren. Eine andere Zahl ist aber von vornherein korrekt: "Die Dame ist erst 14 Jahre jung", betont ihr Verteidiger. Tatsächlich war das Mädchen noch 13, als es einen 23-jährigen Oststeirer kennen lernte.
Einbruch. Das Paar zog nicht nur zusammen, sondern auch von Einbruch zu Einbruch. "Dass Sie dieses Mädel hineingezogen haben, ist eine Schweinerei", hält Richter Raimund Frei im Straflandesgericht Graz fest, "zum Eindippeln verleiten, wirklich eine Schweinerei!" - "Ist das noch immer Ihr Freund?" - "Ja", nickt das Mädchen und schaut ihn fragend an. Derzeit besucht sie die 4. Klasse einer Hauptschule, später möchte sie Friseurin werden. "Sie haben nicht nur gemeinsam mit Ihrem Freund gestohlen", bemerkt der Richter, "auch Ihrem Lehrer die Geldbörse. Da waren Sie aber allein." - "Ja", nickt sie kleinlaut.
Garage. Das ist keine Bagatelle, das möchte ich schon festhalten", rückt Staatsanwalt Arnulf Rumpold das Bild zurecht, "die beiden haben sogar eine Garage angemietet, um die Beute zu lagern." Unmengen an Kupferkabel haben die beiden gestohlen, aber auch Zigaretten und Bargeld aus Gasthäusern oder Sportvereinsheimen. Warum überhaupt? "Ich bin Spieler", bekennt der Oststeirer, "ich habe das Geld gebraucht." - "Was konkret spielen Sie?" - "Automaten." - "Haben Sie auch gewonnen?" - "Nein. Da schaltet sich das Hirn aus."
Urteil. Er wird zu 18 Monaten Haft, davon zwölf bedingt, sowie zu einer Suchttherapie verurteilt. Das Mädchen bekommt sechs Monate bedingt. Zum Hirn einschalten kann man leider nicht verdonnert werden.

















