Staatsanwalt will anklagen
Exklusiv: Das steht im Bericht des Anklägers
Seit August 2006 laufen Vorerhebungen gegen Ex-Hypo-Geschäftsführer Peter S. und Ex-Prokurist Franz F. Der Verteidiger der Männer, der Grazer Anwalt Harald Christandl, hat die Einstellung des Verfahrens beantragt. Er sagt, die Leasingverluste seien Teil des normalen Geschäftsrisikos gewesen.
Strafhandlungen nachweisbar.
Doch Staatsanwalt Wolfgang Redtenbacher schreibt nun in einem Zwischenbericht ans Landesgericht, dass "strafbare Handlungen mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar sind". Konkret will er S. wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung anklagen, F. vorerst wegen Untreue. Der Fall liegt nun bei Richter Helmut Krischan.
















