Private Unterkünfte, die auf Internetseiten vermietet werden, bereiten Behörden und Tourismusverbänden derzeit Kopfzerbrechen. Einerseits, weil die daraus resultierenden Gewinne oftmals nicht versteuert werden, andererseits, weil die Gemeinden bei der Tourismusabgabe häufig durch die Finger schauen. So fallen beispielsweise in Graz pro Nacht und Person eigentlich 1,50 Euro Nächtigungsabgabe an. Damit dieses Geld im Rathaus ankommt, müssen auch private Unterkunftsgeber jede Vermietung auf der Website der Stadt anmelden. In der Regel passiert das aber kaum. Daher wurden die Strafen in der Steiermark erst zu Jahresbeginn von 2180 Euro auf bis zu 20.000 Euro empfindlich erhöht.