Es war zum Jahreswechsel 2014/15, als die Stadt Graz das große, offizielle Feuerwerk am Schloßberg erstmals abgesagt hat. Mit Kosten von 35.000 Euro und den dramatisch erhöhten Feinstaubwerten am 1. Jänner sei das nicht mehr sinnvoll, argumentierte man damals. Seither gab es aber ein jährliches kleineres, privat organisiertes Feuerwerk am Erich-Edegger-Steg. Diese Ausnahme war in den letzten drei Jahren trotz Böller-Verbot vom Bürgermeister genehmigt worden.

Damit ist nun aber Schluss: Heuer wird es kein Feuerwerk über Graz geben, wie man im Büro von Siegfried Nagl (ÖVP) bestätigt. Citymanager Heimo Maieritsch kennt die Gründe: „Wir haben viel darüber diskutiert. Nachdem wir im Vorjahr aber Probleme mit einer Rakete hatten, waren die Sicherheitsmaßnahmen heuer deutlich höher – für uns ist das so nicht machbar.“ Tatsächlich entzündete sich letztes Jahr am Mursteg eine Rakete explosionsartig, weshalb mehrere Feuerwerkskörper in Brand gerieten. Die Folge: Zahlreiche Menschen flüchteten hastig vom Mariahilferplatz, wo es auch zu einem Feuerwehreinsatz kam.

Große Feuerwerke sind in Graz verboten

Grundsätzlich gilt in Graz ein Verbot für Feuerwerkskörper ab der Kategorie F2 - mit Ausnahme einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Bürgermeister, der einzelne Orte von diesem Verbot ausnehmen kann. Das ist in Graz nicht geschehen. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind ab dem 12. Lebensjahr erlaubt und dürfen auch in Graz verwendet werden. Laut Stadt geht es dabei um Feuerwerkskörper, "die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer".

Stadt und Citymanagement arbeiten jedenfalls an einer neuen Lösung für den Jahreswechsel 2018/19. Sie soll im Laufe des kommenden Jahres feststehen. Heuer will man, wie es aus dem Bürgermeisterbüro heißt, den Silvesterstadl aus der Stadthalle per Public Viewing übertragen.