Diese fixen Tarife für Taxifahrten in der Steiermark werden von Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl per Verordnung festgelegt. Der Hintergrund: Flächendeckende Tarife waren von der Fachgruppe „Beförderungsgewerbe mit PKW“ in der Wirtschaftskammer beantragt und einer Begutachtung unterzogen werden.

„Mit der Festlegung von verbindlichen Taxitarifen in der gesamten Steiermark sorgen wir für Transparenz und stellen sicher, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Preissicherheit haben. Gleichzeitig sind die Tarife so gestaltet, dass die Taxiunternehmen wirtschaftlich arbeiten können“, so Landesrätin Eibinger-Miedl.

Der für die steirischen Regionen zuständige Landeshauptmann-Stv. Michael Schickhofer betont: „Wir brauchen eine sichere und leistbare Versorgung mit Taxidiensten, sowohl am Land als auch in der Stadt – für Jung und Alt. Die neuen flächendeckenden Taxitarife vereinen leistbare Preise und wirtschaftliches Arbeiten. Ein unverzichtbarer Baustein für sichere und leistbare Mobilität in Graz und in allen steirischen Regionen.“

„Die Steiermark ist damit nach Wien und Vorarlberg das erste große Flächenbundesland, in dem überregionale einheitliche Taxitarife verordnet wurden“, sagt WK-Fachgruppenobfrau Sylvia Loibner. Diese steiermarkweit verbindlichen Taxitarife mittels Taxametern seien nunmehr in sämtlichen Fahrzeugen umzusetzen. Die Taxameter können dabei gleichzeitig auch als Registrierkassa fungieren und sind in weiterer Folge mit einem Drucker und einer elektronischen Signatureinheit verbunden. Die Beispiele Vorarlberg und Salzburg, wo ebenfalls weitläufig
Tarife verordnet sind, sowie auch Deutschland würden zeigen, dass ein verbindlicher Taxitarif "zu mehr Transparenz und letztlich auch zu mehr Preissicherheit für die Konsumenten" führe.

Die Tarife im Überblick

Bisher gab es in der Steiermark zwei Tarife: einen für Graz, Leoben, Niklasdorf sowie zwölf Gemeinden in Graz-Umgebung und einen für die Bezirke Leibnitz und Deutschlandsberg. Die restlichen Regionen der Steiermark waren tariffreie Zonen, in denen die Taxiunternehmen ihre Preise völlig frei bestimmen konnten. Auch die neue Verordnung sieht zwei Tarife vor, wobei der eine in Graz und Graz-Umgebung gilt, der zweite in der restlichen Steiermark. Hier ein Überblick:

Graz und Graz-Umgebung

Grundtarif für Tag- und Nachtfahrten:
3,90 Euro

Kilometertarife Tagfahrten (6-20 Uhr):
bis 12 km: 1,50 Euro/km
ab 12 km: 1,90 Euro/km

Kilometertarife Nachtfahrten (20-6 Uhr) sowie Fahrten an Sonn- und Feiertagen:
bis 12 km: 1,70 Euro/km
ab 12 km: 1,90 Euro/km

Restliche Steiermark

Grundtarif für Tag- und Nachtfahrten:
4 Euro

Kilometertarife Tagfahrten (6-20 Uhr):
bis 5 km: 2,00 Euro/km
ab 5 km: 1,90 Euro/km

Kilometertarife Nachtfahrten (20-6 Uhr) sowie Fahrten an Sonn- und Feiertagen:
bis 5 km: 2,30 Euro/km
ab 5 km: 1,90 Euro/km

Wann Zuschläge erlaubt sind

Zuschläge werden für Fahrten mit mehr als vier Fahrgästen, Fahrten mit Schneeketten oder die Beförderung von Sportgeräten, für die Vorrichtungen wie Rad- oder Skiträger notwendig sind, verrechnet. Im bisherigen Grazer Tarifgebiet werden die Preise erstmals seit Dezember 2014 angepasst. Der Grundtarif bleibt gleich, der Kilometertarif steigt um 20 Cent. Gründe für die Anpassung sind die Steigerungen im Verbraucherpreisindex und Anpassungen bei den Kollektivverträgen.

Die Verordnung über die Einführung der flächendeckenden Taxitarife wird in den nächsten Tagen kundgemacht. Die neuen Tarife werden ab 1. April 2018 (Graz und Graz-Umgebung) und 1. Juli 2018 (restliche Steiermark) in Kraft treten.