Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung am 20. Juni eine neue Bestimmung verabschiedet. Der sperrige Name: „Gesetz zum Schutz vor invasiven, gebietsfremden Arten“. Damit soll die Ausbreitung von Pflanzen und Tieren, die hierzulande nicht heimisch sind, eingedämmt werden. Sie sind oft nicht nur giftig, sondern vertreiben auch hiesige Arten mehr und mehr. Die Richtlinie beruht auf einer Vorgabe der EU und betrifft die Bereiche Naturschutz, Jagd und Fischerei.