Vier Jahre Haft fasste der Erstangeklagte am Landesgericht Graz aus - sein Geständnis kam ihm zugute. Außerdem muss er  dreieinhalb Jahre bedingte Haft, die noch ausständig sind, absitzen. Das macht insgesamt siebeneinhalb Jahre. Der Zweitangeklagte bestritt bis zuletzt, ein Betrüger zu sein, lediglich Beitragshandlungen zum betrug seines Mitangeklagten gestand er zu. Der Schöffensenat unter Richter Raimund Frei schenkte ihm keinen Glauben und verhängte siebeneinhalb Jahre.