Den betroffenen Personen wurden jeweils 30.000 Euro zugesprochen, außerdem die Kosten für die Adoption, erläuterte Gerichtssprecher Friedrich Moshammer am Montag gegenüber der APA.

Vor 26 Jahren soll es im LKH Graz zur Verwechslung zweier Neugeborenen gekommen sein. Die betroffene Familie Grünwald erfuhr erst vor einigen Jahren davon, als sich bei einer Blutuntersuchung der Tochter herausstellte, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein kann.

Trotz zahlreicher DNA-Tests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte. Evelin Grünwald ist überzeugt, dass ihre Tochter Doris nur im Krankenhaus vertauscht worden sein kann. Das Gericht schloss sich dieser Meinung an: "Das Erstgericht führt aus, dass eine Vertauschung des Kindes nach erstmaligem Kontakt auszuschließen ist", erklärte Anwalt Gunther Ledolter.

Die Familie hatte immer wieder betont, dass die Verwechslung nur in den ersten Stunden nach der Geburt passiert sein kann. Seitens des Krankenhauses hieß es dazu, dass in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit so geringem Gewicht - das Mädchen wog keine zwei Kilogramm - auf die Welt gekommen sei.

Enttäuschung bei der KAGes

Den drei Familienmitgliedern wurden jeweils 30.000 Euro zugesprochen, außerdem muss die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) die Kosten für die Adoption von Doris Grünwald zahlen. Die KAGes zeigt sich in einer ersten Stellungnahme über das Urteil enttäuscht. "Nach einer ersten Durchsicht des erstinstanzlichen Urteils kann der Argumentation des Erstgerichts weder dem Grunde noch der Höhe nach gefolgt werden. Das Erstgericht hat den klagenden Parteien Schadenersatz zugesprochen, obwohl im Verfahren der Beweis nicht erbracht wurde, dass die Verwechslung am LKH-Univ. Klinikum Graz stattgefunden hat (und auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen war)", hieß es in einer schriftichen Stellungnahme. Man werde innerhalb der vorgebenen Frist Berufung einlegen.