Das Eis auf dem Sommersbergersee ist in den letzten Tagen geschmolzen. Zwischen Hannes Wasner, dem Grundeigentümer, und der Gemeinde Bad Aussee herrscht aber nach wie vor tiefste Eiszeit. Wasner hat über seinen Anwalt Johannes Eltz nicht nur den Verkauf des Sees an Immobilienmulti Reinhard Hohenberg für nichtig erklärt. Auch der Pachtvertrag mit der Stadtgemeinde Bad Aussee, die den Badebetrieb bisher geführt hat, wurde aufgekündigt.

Gestern Mittwoch wurde der nächste Schritt gesetzt: Die erst vor Kurzem vom Hotel Wasnerin errichtete Yogaplattform am See wurde abmontiert. Zumindest hat man mit den Arbeiten begonnen. „Und die werden heute weitergehen, der ursprüngliche Zustand wird wieder hergestellt. Die Plattform ist ein ,Schwarzbau’, ich bin als Eigentümer verpflichtet, sie abzureißen“, so Wasner. Sein Anwalt ist der Überzeugung: Der Baubescheid dafür ist amtsmissbräuchlich und rechtswidrig.

Im Hotel Wasnerin und auch bei der Gemeinde herrschte gestern helle Aufregung ob dieser Vorgangsweise. Die Polizei wurde zu Hilfe gerufen. Die Beamten stellten zwar die Personalien des Arbeiters fest, konnten aber weiters nicht einschreiten. „Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, da sind wir nicht zuständig“, heißt es. Die ganze Sache liegt aber mittlerweile beim Staatsanwalt.

„Wir werden nicht die Lkw des Bauhofs aufstellen, um den Arbeitern den Zutritt dort zu verwehren. Da fehlt nicht viel und dann wird gerauft“, erklärt der Bad Ausseer Stadtamtsdirektor Joachim Schuster, der über Wasner und seinen Anwalt nur den Kopf schüttelt. „Von einem Schwarzbau kann keine Rede sein. Es gibt für diese Liege- und Yogaplattform natürlich einen gültigen Baubescheid.“ Nachsatz: „Und dieser ist, selbst wenn er mangelhaft sein sollte, rechtsverbindlich. So lange, bis ihn die Oberbehörde aufhebt.“

Abseits der juristischen Scharmützel stellt sich für viele die Frage: Kann man dann heuer im Sommersbergersee baden? „Ja, der öffentliche Zugang bleibt erhalten. Dafür garantiere ich mit meinem Namen“, erklärt Wasner. Ab Mai wird seine Familie den Badebetrieb selbst führen. Die Gemeinde will sich angesichts dieses Schrittes mit einer Besitzstörungsklage wehren. Es bleibt also kompliziert.