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Zuletzt aktualisiert: 18.09.2008 um 12:37 UhrKommentare

Viel Lärm um einen Diesel-Stapler

Grazer Hausbesitzer hält Betriebslärm einer Zimmerei in St. Martin im Sulmtal für unerträglich und glaubt, dass diese nie hätte gebaut werden dürfen. Laut Bürgermeister und Besitzer ist alles rechtmäßig.

Wie viele Stadtbewohner träumte auch der Grazer Franz Kapaun von einem Altersdomizil am Land. Weshalb er sich bereits vor rund 30 Jahren im Gemeindegebiet von St. Martin im Sulmtal einen Zweitwohnsitz errichtete. Mit der Absicht, in der Pension fix nach St. Martin zu ziehen. Inzwischen hat der Grazer den Ruhestand angetreten, die Lust aufs Land ist ihm allerdings vergangen.

Geht es nach Kapaun, ist es in seiner Nachbarschaft nämlich zu laut. Hauptverantwortlich für den Lärm sei nicht der Verkehr auf der direkt neben seinem Grundstück vorbeiführenden Sulmtal-Bundestraße (B 74), sondern ein anrainender Zimmereibetrieb. "Der Betrieb selbst ist nicht das Problem. Störend ist nur der mit Diesel betriebene Gabelstapler, der den ganzen Tag vor meinem Haus herumfährt", ist Kapaun verärgert. Eine vom Betrieb errichtete Lärmschutzwand sei nicht effizient genug, der Einsatz eines wesentlich leiseren elektrischen Staplers werde von der Firmenleitung nicht angedacht.

Volksanwaltschaft prüft. Hilfe erhofft sich Kapaun von der Volksanwaltschaft, die er vor einigen Monaten eingeschaltet hatte. Sein Verdacht: "Die Zimmerei hätte auf diesem Grundstück nie gebaut werden dürfen." Was so von der Volksanwaltschaft nicht bestätigt wird. Tatsächlich stellte sie bezugnehmend auf Kapauns Beschwerde aber einige Missstände in der Gemeindeverwaltung fest. So wäre besagtes Grundstück 1993 trotz schweren Bedenken des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung von Freiland – landwirtschaftliche Nutzung in Aufschließungsgebiet für Industriegebiet II umgewidmet worden.

Als 1996 die Baubewilligung erteilt wurde, sei die Fläche noch nicht als vollwertiges Bauland, sondern noch als Aufschließungsgebiet festgelegt gewesen. Die Umwidmung sei erst später erfolgt. Weiters wird von der Volksanwaltschaft die Vorgangsweise bei den behördlichen Genehmigungen für einen Zubau im Jahr 2006 kritisiert. Bürgermeister Josef Steiner, bereits bei der ersten Umwidmung des Grundstückes im Amt, weist diese Vorwürfe zurück: "Alle Änderungen des Flächenwidmungsplanes wurden vom Land als übergeordnete Behörde genehmigt. Sämtliche für den Bau und die Erweiterung des Zimmereibetriebes erforderlichen Bewilligungen liegen vor und sind rechtskräftig. Das habe ich der Volksanwaltschaft auch mitgeteilt."

Was den Lärmschutz zu Kapauns Grundstück betrifft, ist dieser laut dem Bürgermeister ausreichend: "Die Lärmschutzwand wurde sogar um einen halben Meter erhöht. Laut dem Unabhängigen Verwaltungssenat besteht keine Gefahr für die Gesundheit." Dennoch plant der Zimmereibetrieb demnächst bauliche Maßnahmen, um den Staplerverkehr an der Grundstücksgrenze zu entlasten. "Das passiert freiwillig im Sinne guter Nachbarschaft. Ich wüsste nicht, was ich sonst noch tun könnte", hofft Firmenchef Gerald Malli auf ein Ende des Streits.


Kommentar

Monika SchachnerIhr Recht von Monika Schachner

Die Volksanwaltschaft ...

... hat laut Gesetz die Aufgabe, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen. Auf Entscheidungen von Behörden hat die Volksanwaltschaft jedoch keinen Einfluss. Wenn ein Bürger einen Missstand ortet, kann er zwar jederzeit die Volksanwaltschaft um Mithilfe bitten. Um rechtlich etwas zu erreichen, muss er aber bei der zuständigen Behörde Einspruch einlegen.

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