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Zuletzt aktualisiert: 07.10.2010 um 19:00 UhrKommentare

Grenzstreit unter Nachbarn landete vor Gericht

Ein Landwirt machte den neuen Zaun des Nachbarn mit dem Traktor platt. Er stand unter anderem wegen versuchter Körperverletzung vor dem Grazer Straflandesgericht.

Landwirten stritten um Grundstücksgrenze

Foto © APALandwirten stritten um Grundstücksgrenze

Sie schenken sich nichts, keinen Meter, auch keinen Blick; und wenn, ist er eisig. Im südweststeirischen Georgsberg streiten Nachbarn um die Grenze ihrer Grundstücke, der Konflikt schwappte nun bis in das Landesgericht für Strafsachen Graz herein, wo er eigentlich nicht hingehört. Richterin Angelika Hacker interessiert auch nur der 4. Juni und die Frage, wie denn der Traktor über den Zaun gerollt ist, den eine der Streitparteien errichten wollte. Der Lenker, ein Landwirt in Pension, hat Nötigung, Sachbeschädigung und versuchte Körperverletzung zu verantworten.

Den kaputten Zaun nimmt der 63-Jährige auf seine Kappe. Den Sachschaden, 98 Euro und 50 Cent, begleicht er noch im Gerichtssaal, die anderen Vorwürfe bestreitet er. "Der Zaun stand auf meinem Grundstück." "Da musste niemand auf die Seite springen, als sie mit dem Traktor drübergefahren sind?", fragt die Richterin. – "Die standen alle meterweit weg." – "Was haben Sie mit dem Stipfel gemacht?" – "Ich hab' ihn hingeworfen: 'Da habt's euer Klump!'" Die Anklage sagt, der Pensionist wollte mit dem Rohr auf seine Widersacher losgehen, scheiterte aber daran, dass es festgebunden war. Der Arbeiter der Firma, die mit der Errichtung des Zaunes beauftragt war, hatte keine Ahnung vom Konflikt, sagt er. "Plötzlich sah ich den Traktor verkehrt auf uns zufahren und musste mich in Sicherheit bringen." Hingegen hielt die Familie, die den Zaun haben wollte, Foto- und Filmequipment einsatzbereit. "Ihr Nachbar wollte Sie verletzen und Sie filmen das? Sind Sie so mutig? Hätte er Sie überhaupt erwischen können?", fragt die Richterin nach. Der Nachbar – das Opfer – weicht aus: "Ich war sehr aufs Filmen konzentriert und bin aus der bedrohlichen Situation herausgegangen."

Das ist keine versuchte Körperverletzung, urteilt das Gericht, für die Nötigung und Sachbeschädigung verhängt es aber 1260 Euro Strafe. Der Beschuldigte nimmt Bedenkzeit; das hätten beide Seiten nötig.

HANNES GAISCH

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