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Zuletzt aktualisiert: 05.10.2011 um 21:20 UhrKommentare

Unsicherheit um Pflegeregress

Muss ich zahlen? Nicht für alle mögliche Betroffene ist das bisher klar. Viele Anfragen von Bürgern könne man derzeit noch nicht beantworten.

Der Umzug ins Pflegeheim ist auch für Angehörige oft mit Unsicherheiten verbunden

Foto © ScheriauDer Umzug ins Pflegeheim ist auch für Angehörige oft mit Unsicherheiten verbunden

Seine betagte Mutter soll in ein Pflegeheim ziehen, erzählte ein Leser, der lieber anonym bleiben will. "Doch bis heute war es nicht möglich, zu erfahren, was wir bezahlen werden müssen. Und das, obwohl die Steiermark den Pflegeregress schon ab 1. August eingeführt hat." Zählt nur das Gehalt oder auch anderes, etwa eine Zusatzpension? Das sind Fragen, die sich der Mann stellte. Die Bezirkshauptmannschaft konnte nicht weiterhelfen. Auch beim Land habe er keine konkrete Auskunft bekommen. "Wir trauen uns nicht, unserer Mutter ins Heim zu geben, weil wir nicht wissen, was auf uns zukommt", so der Leser.

Verordnung

Bei der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg sieht man das Problem. "Ich kann derzeit nur unverbindliche Zahlen nennen, weil wir selbst noch nicht alles über die neue Verordnung wissen", sagt Bezirkshauptmann Helmut-Theobald Müller. Die Durchführungsverordnung vom Land sei noch nicht da. Viele Anfragen von Bürgern könne man derzeit noch nicht beantworten. Er verweist auf die Fachabteilung 11a des Landes für Soziales, Arbeit und Beihilfen.

"Grundsätzlich ist das klar geregelt, wir wollen ein einfaches Gesetz", sagt Johannes Hödl, der Sprecher von Gesundheitslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder. Die Durchführungsverordnung sei bereits an die Bezirkshauptmannschaften gegangen. "Einzelne Punkte sind aber am Montag noch diskutiert worden, welche die Bezirkshauptmannschaften für präzise Ausführungsbestimmungen brauchen." Der Erlass soll laut Hödl in den nächsten Tagen hinausgehen.

Wer unsicher ist, ob und wie er für den Regress infrage kommt, kann sich an das Pflege- und Sozialtelefon wenden unter (0800) 20 10 10. Dem Leser, dessen Fall etwas komplizierter ist, konnte schließlich auch noch Auskunft erteilt werden.

SONJA HASEWEND

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