Streit um Fallensteller
Jäger stellten Falle auf, ohne den Grundbesitzer zu informieren. Jetzt droht ihnen Besitzstörungsklage. Die Jägerschaft fürchtet um ihren Ruf.

Foto © APA/SujetEin Jäger setzt nicht auf das Gewehr, sondern auf Fallen, die er aufstellte ohne den Grundbesitzer zu fragen
Ein Spaziergänger bemerkt eine angeblich illegale Falle am Wegesrand und beschwert sich darüber beim Grundbesitzer. Dieser ist völlig ahnungslos und stellt bald fest: Jäger hatten die Falle aufgestellt, ohne zu fragen. Nun droht eine Besitzstörungsklage.
Grundbesitzer
Der Streit findet seit einem Monat in Michlgleinz (Bezirk Deutschlandsberg) statt. "Diese tierquälerische, so genannte Rattenfalle ist laut Paragraf 58 unseres Jagd- und Fischereirechts verboten", poltert Barbara Schauperl, die Tochter der Grundbesitzerin Maria Schauperl. "Da könnten Hunde, Katzen, sogar Kinder hineingeraten." Bei einem Treffen zwischen den Jägern und den Grundbesitzern kam es zu verbalen Attacken. "Wir wollen keinen Streit", beteuert Frau Schauperl, "aber jetzt wurde die Falle auch noch beseitigt und alles planiert. Wieder ohne uns zu fragen."
Doch es gibt Fotos. Der Spaziergänger nämlich war der bekannte Tierschützer Nikolaus Kulmer, der in der Nähe dienstlich unterwegs war. Er behauptet: "Hier wird versucht, einen Gesetzesbruch zu vertuschen." Landesjägermeister Heinz Gach stellt klar: "Gar nichts wird vertuscht. Lebendfallen wie diese sind nicht verboten, solange sie täglich kontrolliert werden." Und auch Bezirksjägermeister Johann Krinner verteidigt die Jäger: "Sie dachten, es wäre öffentlicher Grund." Er räumt aber ein, "dass es hier Reibereien noch und nöcher gibt. Mir tut es nur leid, dass das Ganze ein schlechtes Bild auf die Jägerschaft wirft."








