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Zuletzt aktualisiert: 09.08.2012 um 20:30 UhrKommentare

Kündigung im Krankenstand?

Eine Pflegehelferin soll im Krankenstand gekündigt, Arbeitszeit willkürlich geändert worden sein. Dabei sind allerdings etliche Regeln einzuhalten.

Darf ein Pflegeheim eine Mitarbeiterin in deren Krankenstand kündigen? Und darf das Ausmaß der festgelegten monatlichen Arbeitszeit willkürlich und kurzfristig verändert werden? Diese Fragen stellen sich derzeit Mitarbeiter eines Pflegeheimes in der Region. Eine Pflegehelferin, die dort seit längerer Zeit beschäftigt ist, wurde nämlich während ihres Krankenstandes gekündigt. "Ohne Begründung", wie sie betont. Zuvor sei ihre Arbeitszeit von 75 auf 50 Prozent herabgesetzt worden, später wieder erhöht worden. "Willkürlich." Sie fühle sich gemobbt, als "abschreckendes Beispiel, damit niemand aufmuckt". Auch eine weitere Kollegin spricht von "Mobbing".

Aber darf nun jemand während eines - begründeten - Krankenstandes gekündigt werden? "Es ist grundsätzlich zulässig", sagt Gerald Mattersdorfer, Rechtsreferent der Arbeiterkammer Steiermark. Sofern die Fristen eingehalten werden (was in der konkreten Causa der Fall war). Eine Kündigung sei sogar mündlich möglich, eine Begründung sei nicht nötig. Eine Auflassung des Dienstverhältnisses sei übrigens auch wegen häufiger Krankenstände möglich. Dies bestätigt auch ein Allgemeinmediziner, der in der Südsteiermark seine Praxis hat. Die negative Folge: "Ich kenne viele Firmen, wo die Leute krank arbeiten gehen, um die Arbeit nicht zu verlieren."

Die Arbeitszeiten wiederum dürften nur unter Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden, eine schriftliche Vereinbarung sei vonnöten. Fristen gebe es keine, theoretisch könne die Stundenanzahl dann von einem Tag auf den nächsten geändert werden.

Mitarbeiterorientiert

Wie auch immer - beim Heimbetreiber weist man alles zurück: "Die Vorwürfe sind unhaltbar, unser Unternehmen ist sehr mitarbeiterorientiert", heißt es in der Geschäftsführung. Bei der Herabsetzung der Arbeitszeit gebe es ein schriftliches Einvernehmen, dass jemand im Krankenstand gekündigt werde, sei nicht Usus. Mobbing unter den Mitarbeitern? "Mir ist nichts bekannt, das ist ein sehr gutes Haus." Laut der Heimleiterin sei alles in Ordnung: Es gebe keine Drohungen, wegen eines Krankenstandes sei noch nie jemand entlassen worden. Das Heim werde streng kontrolliert. Die Geschäftsführerin: "Es gibt nicht einen Punkt, der nicht passt."

Auch in der zuständigen Bezirksbehörde wird betont, dass bei (den unangemeldeten) Kontrollen immer alles gepasst hätte. Eine willkürliche Änderung der Dienstzeit? "Diese Praxis kenne ich nicht", erklärt der Sozialreferent. Kündigungen im Krankenstand? "Generell habe ich kein Verständnis, aber es gibt wohl Ausnahmesituationen."

THOMAS WIESER

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