Unterschiede bei Reisepass
Wer in Leibnitz oder Deutschlandsberg einen Reisepass für Kinder beantragt, zahlt um 50 Euro weniger als in Radkersburg. Grund ist der Staatsbürgerschaftsnachweis.
Verwirrung herrscht derzeit um den neuen Reisepass für Kinder. "Seit 15. Juni müssen Kinder zwingend einen Reisepass vorweisen können, wenn sie ins Ausland fahren", erklärt Bettina Jöbstl, von der der Bezirkshauptmannschaft (BH) Leibnitz. Die Beantragung des Passes läuft aber nicht in allen BHs der Region gleich ab.
"Bis zum zwölften Lebensjahr genügt der Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern. Danach muss das Kind einen eigenen Nachweis erbringen", klärt Jöbstl auf. In Deutschlandsberg sieht die Situation ähnlich aus. Hier genügt es ebenfalls, wenn die Eltern den Nachweis beim Beantragen vorlegen.
In der BH Radkersburg reicht eben das nicht. "Bei uns muss bei jeder Beantragung eines Kinderreisepasses ein eigener Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes im Original mitgebracht werden", so Petra Ulrich von der BH Radkersburg. Der Nachweis kostet 50 Euro. Zusätzlich ist auch der Meldezettel vorzuweisen. Laut Gesetz sei es jedoch Auslegungssache jeder Behörde, welche Dokumente man für einen neuen Kinderreisepass vorlegen müsse.
Generell sind ein EU-Passbild und die Geburtsurkunde des Kindes im Original notwendig. Das Bild darf jedoch nicht älter als sechs Monate sein und muss den EU-Richtlinien entsprechen. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses ist je nach Alter des Kindes unterschiedlich. Bis zu einem Alter von zwei Jahren ist der Pass zwei Jahre gültig. Nach dem zweiten Geburtstag gilt er fünf Jahre und ab dem zwölften Lebensjahr hat der Pass zehn Jahre Gültigkeit.
Features
FAKTEN
Seit 15. Juni benötigt jedes Kind bei Auslandsreisen einen eigenen Reisepass. Eine Eintragung im Pass der Eltern ist ungültig.
Der Pass kann in jedem Magistrat, in jeder Bezirkshauptmannschaft (BH) und in jeder ermächtigten Gemeinde beantragt werden.
In den verschiedenen BHs sind unterschiedliche Dokumente mitzubringen. Geburtsurkunde und ein Passfoto, das den EU-Richtlinien entspricht, sind überall Pflicht. Beim Thema Staatsbürgerschaftsnachweis gibt es Unterschiede.
In den BHs Deutschlandsberg und Leibnitz genügt es, wenn ein Elternteil einen Staatsbürgerschaftsnachweis hat. In der BH Radkersburg muss das Kind selbst einen Nachweis vorlegen können.











