Ihre Befugnisse hat die angeklagte Buchhalterin definitiv überschritten: Die Steirerin hat Geld an sich selbst überwiesen. Damit einen Skiurlaub finanziert, sich einen Parkettboden angeschafft. Die 51-Jährige gewährte sich zudem eine Gehaltserhöhung und genehmigte sich großzügig eine nicht vereinbarte Bürokostenpauschale.