Ein Goldbarren-Diebstahl in Bad Radkersburg hat sich als Erfindung herausgestellt. Das vermeintliche Opfer gestand im April, dass sie das Gold eines Bekannten in Wahrheit bei einem Geschäft, das offenbar ein Betrug war, verloren hatte. Die Frau wurde angezeigt, am Freitag stand sie vor Gericht. Sie zeigte sich voll geständig. Das Urteil: 2400 Euro Geldstrafe wegen falscher Beweisaussage, nicht rechtskräftig.