Die Anklage basiert auf dem österreichischen Antidopinggesetz. Ein bosnischer Kaufmann  (25) und ein österreichischer Student (23) mussten sich heute, Mittwoch Vormittag im Straflandesgericht Graz dafür verantworten, Anabolika gewinnbringend verkauft zu haben. Mindestens drei Verkäufe von Dopingmitteln innerhalb der letzten zwölf Monate vor Auffliegen der Tat im Vorjahr wird ihnen angelastet - das verschärft die Strafdrohung.