Für Aufregung hat in Graz ja zuletzt gesorgt, dass Amokfahrer Alen R. aus der U-Haft in die Nervenklinik des LKH Graz Südwest überstellt worden ist. Der rechtliche Hintergrund: Im dritten, entscheidenden Gutachten, das die Staatsanwaltschaft Graz beauftragt hat, ist der Kalsdorfer ja als unzurechnungsfähig eingestuft worden. Demnach leidet er an paranoider Schizophrenie und muss daher in einer geschlossenen Abteilung behandelt werden.