Wartberg: Eigentümer haben keine guten Karten
Schlechte Beweislage für evakuierte Wohnungseigentümer durch fehlende Rücklagenabrechnungen.

Foto © Pototschnig30 Wohnungseigentümer mussten im November evakuiert werden
Die Rücklagenabrechnungen genau anschauen, alles mit der Genossenschaft schriftlich abwickeln." Das ist die dringende Empfehlung von Monika Zwanzger, Juristin der Mietervereinigung, an alle Wohnungseigentümer. Zwanzger war bei Verhandlungen der aus ihren Wohnungen evakuierten Wartberger mit der Genossenschaft "Ennstal" dabei. Dort geht es nun ans Eingemachte, die Sanierung des Wohnhauses ist mit einer Million Euro veranschlagt. Die Siedlungsgenossenschaft hat den Eigentümern neue Wohnungen angeboten, dazu einen Mietzuschuss.
Fehlende Rücklagenabrechnungen. Zwanzger dazu: "Der Genossenschaft kann man jetzt nichts vorwerfen, die ist zu nichts verpflichtet." Denn die Wartberger sind als Eigentümer selbst dafür verantwortlich, was mit dem Haus nun passiert. Die Gewährleistungsfrist für Schäden am Haus ist auch abgelaufen und der Unternehmer, der für den Bau zuständig war, hat sein Gewerbe längst zurückgezogen. Und: Welche Sanierungen jemals gemacht wurden und ob zu diesem Zeitpunkt die heutigen Schäden schon erkennbar waren, kann nicht geklärt werden: "Es sind nicht alle Rücklagenabrechnungen vorhanden", sagt Zwanzger. "Die Beweislage ist mies."
Eigentümer verantwortlich. Rücklagenabrechnungen listen sämtliche Arbeiten auf, die an einem Haus durchgeführt werden, sie werden Eigentümern von den Genossenschaften mit der Jahresabrechnung übermittelt. Zwanzgers zusätzlicher Appell: "Eigentümer müssen Sorge dafür tragen, wenn beim Haus etwas nicht in Ordnung ist." Schäden gehören der Genossenschaft gemeldet, am besten schriftlich. Nur so kann man beweisen, dass auf Anfragen hin nichts passiert ist.
Features
Bis jetzt passiert
Im Jahr 1974 ziehen die Bewohner in das Haus in der Volksheimstraße ein.
8. November 2007: 30 Bewohner werden in einer Spontanaktion evakuiert.
Bis Ende Februar will die Genossenschaft eine Einigung mit den Eigentümern erreicht haben.







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