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Zuletzt aktualisiert: 29.05.2011 um 08:17 UhrKommentare

Neue Bundesländerkritik an der Pflegedatenbank

Nächste Woche soll die Pflegedatenbank am Semmering fixiert werden. Nach Kritik aus Salzburg äußern nun auch die Steirer Bedenken.

Foto © Fotolia: view7

Die Bundesregierung will kommende Woche bei ihrer Klausur am Semmering dem mit den Ländern vereinbarten Pflegepaket ihren endgültigen Segen geben. Neben dem Pflegefonds und der Pflegegeld-Auszahlung durch den Bund ist auch eine Pflegedatenbank Teil des Pakets - und die macht Schwierigkeiten. Nach Kritik aus Salzburg hat nun auch die Steiermark Bedenken geäußert.

Laut dem Entwurf des Sozialministeriums - die Begutachtungsfrist ist am Freitag abgelaufen - soll eine Pflegedienstleistungsdatenbank bei der Statistik Austria eingerichtet werden. Die Länder haben die Daten dafür unentgeltlich bereitzustellen, die Statistik Austria soll die Kosten aus den Mitteln des neuen Pflegefonds ersetzt bekommen.

Aus der Steiermark kommt dazu Widerstand. "Bezüglich des Inhaltes und Umfanges dieser Pflegedienstleistungsstatistik sollten aufgrund zahlreicher offener Problemfelder keine Regelungen getroffen werden", heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Bei der Erlassung der entsprechenden Verordnung sei das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen, außerdem will man nur Daten über den Ist-Stand hergeben. "Die Wahrnehmung von Planung und Steuerung durch den Bund wird abgelehnt, weshalb alle diesbezüglichen Textpassagen im Pflegefondsgesetz zu streichen sind."

Bereits am Dienstag waren Beschwerden aus Salzburg laut geworden. Gewarnt wurde vor den Kosten, kritisiert wurde die Finanzierung aus dem Pflegefonds. Auch das Land Vorarlberg geht in seiner Stellungnahme darauf ein und fordert, der Bund möge das Geld für die Datenbank aufbringen.

Für Überraschung - und Ablehnung - sorgt auch, dass der Bund von den Ländern Verwaltungskosten für die Übernahme des Landespflegegeld einheben will. Diese werden in den Erläuterungen zum entsprechenden Änderungsentwurfs des Finanzausgleichsgesetzes mit 2,83 Prozent beziffert.


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