40-Jähriger ergaunerte Geld von alten Menschen: verurteilt
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, von drei alte Menschen Unterschriften auf Erlagscheinen ergaunert zu haben. Damit überwies er dann Geld auf das Konto seiner Freundin.

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Ein Deutscher und seine Grazer Lebensgefährtin mussten sich am Donnerstag im Straflandesgericht verantworten. Dem Mann wurde vorgeworfen, von drei alte Menschen Unterschriften auf Erlagscheinen ergaunert zu haben. Damit überwies er dann Geld auf das Konto seiner Freundin. Bei der Verhandlung zeigte er sich großteils geständig, sie will von den Machenschaften nichts gewusst haben. Trotzdem wurden beide verurteilt, er zu zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, sie zu sechs Monaten bedingter Haft.
Dreistes Verbrechen
"Wir haben es hier mit einem besonders dreisten Verbrechen zu tun", meinte Staatsanwältin Verena Neuberger zu Beginn der Verhandlung. Der Angeklagte war für eine Telefonfirma tätig gewesen und besuchte Kunden. Bei diesen Werbegesprächen schob er älteren, sehbehinderten Menschen leere Erlagscheine zur Unterschrift unter. Er füllte diese dann fertig aus und transferierte auf diese Weise Geld auf das Konto seiner Freundin.
Drei Personen im Alter von 75 bis 88 Jahren erleichterte der Mann auf diese Weise um rund 11.500 Euro. Der Deutsche war großteils geständig, obwohl er betonte, er habe die Betrügereien nie geplant. Er sei bei einer 88-jährigen fast blinden Frau gesessen, "und als sie mir alle Daten gegeben hat, da hat es 'klick' gemacht", schilderte er. "Das wollen wir jetzt näher wissen, wie das mit dem 'Klick' war", hakte Richter Martin Wolf nach. "Ich habe mir gedacht, vielleicht merkt sie es nicht, wenn ich einen kleinen Betrag herunternehme", meinte der Angeklagte. Also buchte er vom Konto seines Opfers den "kleinen Betrag" von 695 Euro ab. Und weil es so gut funktionierte, wiederholte er das mehrmals, auch bei zwei anderen älteren Kunden.
Seine Freundin will von all dem nichts gewusst haben, auch die extrem zittrigen Unterschriften auf den Erlagscheinen will sie nicht bemerkt haben. "Ich hätte nie geglaubt, dass ältere und behinderte Menschen geschädigt werden", beteuerte sie vor Gericht. "Was haben's denn gelaubt, dass hier die reichen Griechen geschädigt werden, oder was?", so der Richter. Der 40-Jährige wurde wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Seine Freundin kam mit sechs Monaten bedingt davon. "Die Wehr- und Hilflosigkeit der Opfer hat den Schöffensenat gestört", begründete der Richter das Urteil. Beide Angeklagten kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.







