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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2011 um 20:30 UhrKommentare

Neuer Name, neues Leben

Rund 40 Prozent der Klientinnen der Frauenberatungsstelle Kapfenberg sind Migrantinnen. Ihr soziale und rechtliche Situation ist oft prekär.

Foto © LR Karl Krachler

Eine Migrantin sucht Hilfe bei der Mädchen- und Frauenberatungsstelle Kapfenberg. Sie will sich von ihrem Mann scheiden lassen, dessen Namen sie natürlich trägt. Den will die Frau aus triftigen Gründen aber nach der Trennung nicht mehr führen.

In ihrem Heimatland haben nicht alle Menschen Nachnamen, auch diese Klientin nicht. Ohne den Nachnamen ihres Mannes bleibt aber nur der Vorname. Da die Frau um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen will, ist das ein Ding der Unmöglichkeit.

Problem Nummer zwei: Ihr Vorname ist nicht geschlechtsspezifisch. Dafür hat sie einen Zweitnamen, der auf ihr Geschlecht hinweist. Ebenso nichts Außergewöhnliches in ihrem Heimatland, in Österreich akzeptieren die Behörden das nicht. Weswegen nun ein gänzlich neuer Name gefunden werden muss.

Steiniger Weg

Hilde Scheikl, Leiterin der Mädchen- und Frauenberatungsstelle, betreut die Frau: "Von der Scheidung über Ausbildung, Arbeit und das Ansuchen um die Staatsbürgerschaft", erklärt Scheikl. Für Scheikl wie auch ihre Klientin ist das ein steiniger Weg, der durch österreichische Gesetze und jene des Herkunftslandes gefunden werden muss. Denn für Migrantinnen gelten bei Scheidungen die Gesetze ihrer Heimat.

Hier liegen die Gründe, weswegen diese Frauen schlechte und auch von Gewalt geprägte Ehen erdulden: "Sie haben nicht den Rechtsstatus wie in Österreich", so Scheikl. Zusätzlich ihre Herkunft und Kultur. "Sie wollen dieses Leben nicht mehr, sind aber in ihrer Kultur so gefangen, dass sie das Gefühl haben, sie dürfen aus ihrer Ehe gar nicht raus", weiß Scheikl aus ihren Beratungen. Dazu kommen Sprachbarrieren, nur allzu oft werden gerade Frauen vom Erlernen der deutschen Sprache ferngehalten.

Kleines, aber wichtiges Detail in dem speziellen Fall: Scheikls Klientin muss ihren neuen Namen in einer regionalen Zeitung ihres Wohnortes bekannt geben - in ihrem Heimatland, wie auch in Österreich. Das verlangen die Gesetze ihres Herkunftslandes. Erst dann hat ihr neuer Name Gültigkeit und der Rechtsweg Richtung Ehescheidung und Staatsbürgerschaft kann weiter beschritten werden. MICHAELA AUER


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