"Müllhalde" in Kapfenberg: Geduldsfaden ist gerissen
Seit Jahren lagert ein Kapfenberger auf seinem Grundstück im Stadtteil Diemlach Gegenstände aller Art - sehr zum Leidwesen der Nachbarn.

Foto © WranafotoEin Verstoß gegen die Raumordnung, doch keiner kann diesen Verstoß exekutieren
Bereits im Jahr 2003 appellierten die Kommunalpolitiker an die Geduld der Anrainer - doch denen ist längst der Geduldsfaden gerissen. Seit vielen Jahren lagert ein Nachbar auf seinem Grund in Kapfenberg-Diemlach diverse Gegenstände, darunter Bauschutt und Autowracks. Sämtliche Versuche der Stadtgemeinde, diesen Zustand zu beseitigen, sind gescheitert.
Bagger sollten kommen. So hatte es im Juni 2003 geheißen, im Herbst des selben Jahres könne die Gemeinde Bagger zur Räumung des Grundstücks auffahren lassen.
Alle Rechte. Das war bestenfalls ein frommer Wunsch. Nicht nur, dass der Grundeigentümer sein Recht ausschöpft und sämtliche Bescheide beeinsprucht hat. "Der Verfassungsgerichtshof hat den entsprechenden Paragrafen des Raumordnungsgesetzes, den Paragraf 50a, außer Kraft gesetzt - und das Land Steiermark hat bisher keinen neuen entsprechenden Paragrafen verabschiedet", erklärt Josef Kaltenböck, der Leiter der Rechtsabteilung in der Stadtgemeinde Kapfenberg. Laut Kaltenböck verstoße die Lagerung zwar gegen das Raumordnungsgesetz - aber die Stadt habe eben keine Handhabe, um den Verstoß zu exekutieren: "Hier gibt es einen Widerspruch zwischen der Eigentumsfreiheit und der Raumordnung." Kaltenböck gibt aber auch zu bedenken, dass nicht alles, was dort gelagert wird, widerrechtlich ist.
Einzelfall. Die Stadtgemeinde hat schon mehrfach beim Land Steiermark angefragt, was sie tun könne. "Aber wir sind immer wieder auf die kommende Raumordnungs-Novelle verwiesen worden", sagt Kaltenböck. "Auch vom Städtebund hat es in dieser Richtung schon Vorstöße gegeben. Denn wir sind ja nicht die einzige Gemeinde, in der es ein solches Problem gibt", weiß Kaltenböck.








